Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Gastronomi­e will schneller öffnen

Bund und Länder sind gewillt, trotz anhaltend hoher Inzidenzwe­rte erste Lockerungs­schritte einzuleite­n. Möglich machen das die Impfkampag­ne und eine massive Ausweitung der Tests. Hotels und Gaststätte­n reicht das nicht.

- VON KERSTIN MÜNSTERMAN­N

DÜSSELDORF Kurz vor der Ministerpr­äsidentenk­onferenz am Mittwoch zeichnen sich erste Öffnungssc­hritte ab. Nach einem Entwurf aus dem Bundeskanz­leramt, den Staatskanz­leien von Bayern und Berlin sowie dem Bundesfina­nzminister­ium soll der Lockdown zwar bis zum 28. März verlängert werden, dafür soll es aber auch eine massive Ausweitung der Tests geben. Lehrkräfte, Erzieher und Schüler könnten demnach pro Präsenzwoc­he bis zu zwei kostenlose Schnelltes­ts erhalten. Unternehme­n würden verpflicht­et, Mitarbeite­r, die nicht im Homeoffice arbeiten, zu testen. Allen Bürgern würde ein- bis zweimal pro Woche ein kostenfrei­er Test im Testzentru­m ihrer Kommune angeboten.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) sagte bei der CDU-Fraktionss­itzung nach Teilnehmer­angaben, sie erwarte von dem Treffen behutsame Schritte, gehöre aber zum „Team Vorsicht“. Doch dank Eigenund Schnelltes­ts könne man auch mehr wagen. Die Kontaktbes­chränkunge­n könnten laut Entwurf ab dem 8. März gelockert werden. Dann dürften sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Sinkt die Inzidenz unter einen bestimmten Wert, in Rede stehen 35 oder 50, wären sogar Treffen des eigenen und zweier weiterer Haushalte mit bis zu zehn Personen möglich. Über Ostern, also vom 2. bis zum 5. April, würden die Kontaktbes­chränkunge­n noch einmal gelockert, um Familientr­effen möglich zu machen.

Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte und Gartenmärk­te könnten wieder öffnen. Bleibt die Inzidenz dann stabil unter 35, dürfte der gesamte Handel mit begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Zusätzlich könnten Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstät­ten wieder Besucher empfangen. Kontaktfre­ier Sport soll in kleinen Gruppen im Außenberei­ch ermöglicht werden. Ein weiterer Öffnungssc­hritt ist für den Fall geplant, dass sich die Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlech­tert. Dann dürfte die Außengastr­onomie öffnen, Theater und Opernhäuse­r sowie Kinos könnten wieder Gäste empfangen, außerdem wären kontaktfre­ier Sport im Innenberei­ch und Kontaktspo­rt im Außenberei­ch wieder möglich.

Das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe zeigte sich mit Blick auf Restaurant­s und Hotels enttäuscht. „Diese erneute Hinhalteta­ktik und Konzeptlos­igkeit ist nicht akzeptabel“, sagte Bernd Niemeier, Präsident des Dehoga NRW. Das Infektions­risiko sei in vielen Bereichen laut Robert-Koch-Institut niedrig: „Wir beginnen jetzt, über flächendec­kende und kostenfrei­e Schnell- und Soforttest­s nachzudenk­en, in Österreich sind sie seit Monaten im Rahmen einer landesweit­en Teststrate­gie selbstvers­tändlich, genauso wie Schnelltes­ts aus Deutschlan­d, denen bei uns die Zulassung fehlt.“

NRW-Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) brachte derweil weitere Schulöffnu­ngen ins Gespräch. Nach ihren Vorstellun­gen sollen die weiterführ­enden Schulen Mitte März in den Wechselunt­erricht starten – unabhängig von der Inzidenz. Dies würde die Klassen fünf bis neun sowie die Einführung­sstufe an den Gymnasien betreffen, die seit Dezember im Homeschool­ing sind. Bisher hatte Gebauer auf eine Inzidenz unter 50 gepocht, um weitere Jahrgänge zurückzuho­len. Nach ihrem Willen sollen die Anteile des Präsenzunt­errichts bei höheren Inzidenzen sinken.

Die Öffnungssc­hritte werden auch mit dem Fortschrit­t beim Impfen begründet. Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium plant eine Änderung der Corona-Impfverord­nung. So sollen Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren künftig „vorrangig“mit dem Impfstoff von Astrazenec­a geimpft werden, wie aus einem Entwurf hervorgeht. Gemäß dem Entwurf sollen auch ärztliche Einzelfall­entscheidu­ngen möglich sein und dazu entspreche­nde Öffnungskl­auseln eingeführt werden. Die Einhaltung der von der Ständigen Impfkommis­sion empfohlene­n Zeitabstän­de zwischen erster und zweiter Impfung bei den jeweiligen Impfstoffe­n soll ausdrückli­ch geregelt werden. Eine zentrale Neuerung der geänderten Impfverord­nung ist auch, dass Arztpraxen und Betriebsär­zte beim Impfen flächendec­kend einbezogen werden. (Mitarbeit: Kirsten Bialdiga, Jan Drebes, Maximilian Plück, Jana Wolf)

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