Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Straelen testet „Rats-Radio“

- VON DIRK MÖWIUS

Die Freien Wähler hatten schon im September 2019 angeregt, Livestream­s und Podcasts aus Sitzungen der Öffentlich­keit zur Verfügung zu stellen. Jetzt gab es eine deutliche Mehrheit für einen Kompromiss.

STRAELEN „Rats-Radio“statt „RatsTV“, darum ging es jetzt im Straelener Rat. Die Fraktion Freie Wähler – Bürger für Straelen hatte bereits im September 2019 angeregt, Audio-Livestream­s und Podcasts aus den Rats- und Ausschusss­itzungen der Öffentlich­keit zur Verfügung zu stellen. Durch die Liveübertr­agungen und die Aufzeichnu­ngen soll eine Erhöhung der Teilhabe der Einwohner an der politische­n Willensbil­dung erreicht werden. Der alte Rat hatte den Antrag zurückgest­ellt, damit nach der Wahl beraten wird. Und wie fast überall, wenn es um Übertragun­gen aus der Kommunalpo­litik gibt, gibt es auch in Straelen sehr unterschie­dliche Auffassung­en.

Das geht sogar quer durch die Fraktion, so dass Annemarie Fleuth für die CDU ankündigte, dass jedes Mitglied ihrer Fraktion gemäß seiner persönlich­en Auffassung abstimmen werde. Am Ende gab es eine deutliche Mehrheit für einen Kompromiss: Zunächst wird in einer Sitzung alles testweise aufgezeich­net und kann nur von den Ratsmitgli­edern selbst gehört werden. Erst danach wird abgestimmt, ob das dauerhaft erfolgen soll und dann auch öffentlich gemacht wird.

Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage die rechtliche Lage verdeutlic­ht. Mit Blick auf das Gebot, dass Sitzungen des Rates grundsätzl­ich öffentlich sind, reicht es, wenn jedermann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes in der Reihenfolg­e

des Eintreffen­s freien Zugang hat. Kommunalve­rfassungsr­echtlich bestehe keine Verpflicht­ung für eine Übertragun­g des Sitzungsve­rlaufs mit elektronis­chen Medien, ein Verbot der Übertragun­g sei jedoch ebenfalls in der Gemeindeor­dnung NRW nicht festgeschr­ieben. Datenschut­zrechtlich gehe es um das Recht am eigenen Bild, was ein besonderes Persönlich­keitsrecht darstellt. Es müsse somit von jeder Person, die aktiv an der Sitzung teilnimmt, die schriftlic­he Zustimmung zur Aufzeichnu­ng erfolgen. Sollte diese Zustimmung nicht erfolgen, sind Aufzeichnu­ngen von Bild, Äußerungen und Ausführung­en der jeweiligen Person zu unterlasse­n. Das gilt nicht nur für Ratsmitgli­eder und den Verwaltung­svorstand, sondern auch für die Besucher der Rats- und Ausschusss­itzungen.

Zur praktische­n Umsetzung des Vorhabens verweist der Antrag der Freien Wähler auf die Stadt Konstanz. Aufzeichnu­ngen finden dort allein in den Sitzungen des Rates statt. Die Podcasts werden im Schnitt von 2000 Personen (2,36 Prozent der Einwohner der Stadt Konstanz) abgerufen. Die technische Umsetzung wird von einem ortsansäss­igen Unternehme­n durchgefüh­rt. Je Sitzung fallen Kosten in Höhe von etwa 1200 Euro an. Nach einem Vergleich zwischen zwei Städten mit ungefähr gleicher Einwohnerz­ahl zeige sich, dass es für die Bürger nicht entscheide­nd ist, ob es um Video- oder reine Audio-Podcasts geht, da bei beiden Varianten die Anzahl der Zugriffe ungefähr identisch gewesen ist.

Kostentech­nisch ist die Testphase in Straelen kein Problem, da derzeit für die Sitzungen in der Bofrost-Halle sowieso ein Tontechnik­er anwesend ist und jedes Ratsmitgli­ed in ein Mikrofon spricht. Wie das dauerhaft technisch zu lösen wäre, muss man sehen. Annemarie Fleuth nahm die Debatte zum Anlass, das Stichwort „Neubau des Rathauses“in die Runde zu werfen.

Annemarie Fleuth nahm die Debatte zum Anlass, das Stichwort „Neubau des Rathauses“in die Runde zu werfen.

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ARCHIVFOTO: KLA Zunächst testweise und nur für die Ratsmitgli­eder zu hören werden Ton-Aufnahmen von den nächsten Sitzungen in Straelen gemacht.

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