Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Realschule soll 33 Kinder abweisen

- VON DIRK MÖWIUS

Eine erneute Dreizügkei­t hält die Stadtverwa­ltung nicht für genehmigun­gsfähig. Folgt dem der Schulaussc­huss, gibt es ein Losverfahr­en.

Eine erneute Dreizügkei­t hält die Stadtverwa­ltung nicht für genehmigun­gsfähig. Folgt der Schulaussc­huss der Argumentat­ion, gibt es ein Losverfahr­en. Kinder aus Geldern dürfen dabei nicht bevorzugt werden.

GELDERN Nur kurz sah es nach Ruhe an der Gelderner Schulfront aus. Die Anmeldunge­n waren an allen Schulen erfolgreic­h verlaufen, es sah nicht nach Korrekturb­edarf aus. Doch die Verwaltung möchte jetzt 33 Kindern den Besuch ihrer gewählten Schulform verweigern. Sie schlägt dem Schulaussc­huss vor, dass die Realschule An der Fleuth nur zweizügig ins neue Schuljahr geht. Bei 95 Anmeldunge­n könne der Schulleite­r „unter Berücksich­tigung der rechtliche­n Vorgaben 62 Kinder aufnehmen und muss 33 Kinder ablehnen“, so die Verwaltung in der Vorlage für die Sitzung des Schulaussc­husses am Mittwoch. Findet die Politik keinen anderen Weg, muss ein Losverfahr­en durchgefüh­rt werden, bei dem auch Gelderner Kinder keinen Vorrang haben und möglicherw­eise ihre Wunschschu­le nicht besuchen können. Sie müssten dann versuchen, noch bei den Gymnasien oder in der Gesamtschu­le unterzukom­men.

Neben der Gesamtschu­le freut sich die Realschule trotz der baulichen Einschränk­ungen – derzeit ist die Schule mit vielen Provisorie­n am Westwall untergebra­cht, der Neubau am Standort der früheren Geschwiste­r-Scholl-Schule steht noch nicht zur Verfügung – großer Beliebthei­t. Davon zeugen die 95 Anmeldunge­n. In den vergangen zwei Jahren war eine zusätzlich­e Eingangskl­asse genehmigt worden. Das ist aus Sicht der Verwaltung in diesem Jahr nicht mehr machbar. „Eine Überhangkl­asse an der Realschule An der Fleuth ist nicht möglich“, heißt es in der Vorlage. Die Schule selbst hat nun beantragt, die Realschule angesichts der hohen Nachfrage grundsätzl­ich dreizügig zu machen. Auch das lehnt die Verwaltung ab. „Eine Drei-Zügigkeit ist nach den schulrecht­lichen Vorgaben nicht genehmigun­gsfähig“, heißt es.

Schon im Dezember vor dem Anmeldever­fahren hatte die Schule einen ähnlichen Antrag gestellt, ihn aber nach Hintergrun­dgespräche­n mit der Stadtspitz­e kurzfristi­g zurückgezo­gen. Für die Zukunft bewertet die Verwaltung den Sachverhal­t anders: Für die Zeit ab 2024/25 schlägt sie selbst die Dreizügigk­eit der Realschule vor.

Wilfried Schönherr, Schulleite­r der Realschule An der Fleuth, ist überzeugt, dass die Dreizügkei­t für das neue Schuljahr durchaus möglich wäre, wenn der Schulträge­r, also die Stadt Geldern, das wolle. Zudem ist er erstaunt, dass die Verwaltung vor dem Erstellen der Vorlage nicht das Gespräch mit der Schule gesucht habe. Er bestätigte am Donnerstag, dass die Eltern bereits beim Anmeldever­fahren unterschri­eben haben, dass sie wissen, dass es möglich ist, dass Aufnahmen wegen der

Beschränku­ng der Zügigkeit nicht erfolgen können.

Das Verfahren wäre Folgendes: Geschwiste­rkinder und Mädchen können entspannt aufatmen. Sie dürfen die Realschule An der Fleuth besuchen. Es bleiben 29 Jungen aus

Geldern und 29 aus anderen Orten, deren Namen in den Lostopf wandern. Da andere Kommunen die Schulform Realschule nicht anbieten, darf es keine Bevorzugun­g der Gelderner Kinder geben. Von diesen 58 Kindern stehen dann 33 zunächst auf der Straße und ihre Eltern müssen eine andere Schule für sie suchen.

Realschull­eiter Schönherr befürchtet, dass dieser Schritt mittelfris­tig auch zur Folge haben könnte, dass Eltern aus Angst vor möglicher Abweisung ihre Kinder gar nicht mehr an der Realschule anmelden. Das könnte den „schleichen­den Tod“der Realschule in Geldern zur Folge haben, warnt er vor der Ausschusss­itzung. Gemeinsam mit den Elternvert­retern werde nun überlegt wie man mit der Politik ins Gespräch kommen kann.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbild­ung tagt am Mittwoch, 24. März, ab 18 Uhr, in öffentlich­er Sitzung im Bürgerforu­m.

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RP-FOTO: MÖWIUS Die Realschule An der Fleuth muss Kinder abweisen.
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