Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Düsseldorfer Gericht bremst Kartellamt im Facebook-Streit
Umstrittene Datensammelpraxis könnte rechtens sein.
DÜSSELDORF (dpa) Im Streit um die Datensammelpraxis von Facebook weist das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) das Bundeskartellamt in seine Schranken. So hat das Gericht am Mittwoch einen Erlass der Wettbewerbsbehörde zur Einschränkung der Verarbeitung der Nutzerdaten durch das Netzwerk für teilweise rechtswidrig erklärt. Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, Jürgen Kühnen, sagte, die Wettbewerbshüter stützten sich in ihrem Beschluss zu sehr auf das deutsche Recht und vernachlässigten das EU-Recht. Außerdem sei es durchaus möglich, dass Facebook ein berechtigtes Interesse an einem erheblichen Teil der verarbeiteten Daten habe.
Das Bundeskartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und Facebook in Deutschland untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. „Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals. Der Verbraucher könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung
sammele und verwerte. Und Facebook dürfe ihn nicht von seinen Diensten ausschließen, wenn er dies tue. Allerdings musste Facebook die Auflagen bislang noch nicht umsetzen.
Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer. Vehement widerspricht Facebook auch der These, der Konzern habe seine Marktstellung missbraucht: Die Geschäftsbedingungen und die Methode der Datenverarbeitung entsprächen der gängigen Praxis bei den direkten Wettbewerbern.
Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatte der Streit zwischen dem Kartellamt und dem Internetkonzern die Justiz intensiv beschäftigt. Das OLG Düsseldorf hatte bereits Mitte 2019 in einem Eilverfahren den Vollzug der Kartellamtsanordnungen ausgesetzt, da es massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter hatte. Doch hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung Mitte 2020 aufgehoben.