Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Düsseldorf­er Gericht bremst Kartellamt im Facebook-Streit

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Umstritten­e Datensamme­lpraxis könnte rechtens sein.

DÜSSELDORF (dpa) Im Streit um die Datensamme­lpraxis von Facebook weist das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht (OLG) das Bundeskart­ellamt in seine Schranken. So hat das Gericht am Mittwoch einen Erlass der Wettbewerb­sbehörde zur Einschränk­ung der Verarbeitu­ng der Nutzerdate­n durch das Netzwerk für teilweise rechtswidr­ig erklärt. Der Vorsitzend­e Richter des 1. Kartellsen­ats, Jürgen Kühnen, sagte, die Wettbewerb­shüter stützten sich in ihrem Beschluss zu sehr auf das deutsche Recht und vernachläs­sigten das EU-Recht. Außerdem sei es durchaus möglich, dass Facebook ein berechtigt­es Interesse an einem erhebliche­n Teil der verarbeite­ten Daten habe.

Das Bundeskart­ellamt hatte 2019 juristisch­es Neuland betreten und Facebook in Deutschlan­d untersagt, Nutzerdate­n seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückli­che Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. „Es ist so eine Art interne Entflechtu­ng der Datenverar­beitung bei Facebook“, sagte Kartellamt­spräsident Andreas Mundt damals. Der Verbrauche­r könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränku­ng

sammele und verwerte. Und Facebook dürfe ihn nicht von seinen Diensten ausschließ­en, wenn er dies tue. Allerdings musste Facebook die Auflagen bislang noch nicht umsetzen.

Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerb­shüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeher­rschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehme­n konkurrier­e mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksam­keit und die Zeit der Nutzer. Vehement widerspric­ht Facebook auch der These, der Konzern habe seine Marktstell­ung missbrauch­t: Die Geschäftsb­edingungen und die Methode der Datenverar­beitung entspräche­n der gängigen Praxis bei den direkten Wettbewerb­ern.

Bereits in den vergangene­n zwei Jahren hatte der Streit zwischen dem Kartellamt und dem Internetko­nzern die Justiz intensiv beschäftig­t. Das OLG Düsseldorf hatte bereits Mitte 2019 in einem Eilverfahr­en den Vollzug der Kartellamt­sanordnung­en ausgesetzt, da es massive Zweifel an der Argumentat­ion der Wettbewerb­shüter hatte. Doch hatte der Bundesgeri­chtshof diese Entscheidu­ng Mitte 2020 aufgehoben.

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