Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Geschäfte dürfen mit Schnelltes­ts öffnen

Nach der NRW-Verordnung müsste ab Montag eigentlich auch im Kreis Kleve die „Corona-Notbremse“gelten. Mit einer neuen Verfügung will Landrätin Silke Gorißen aber verhindern, dass Geschäfte, Museen und mehr schließen müssen.

- VON LUDWIG KRAUSE

KREIS KLEVE Das NRW-Gesundheit­sministeri­um hat am Freitagabe­nd die „Corona-Notbremse“für all jene 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet, die seit mindestens drei Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 haben. Da der Kreis Kleve schon seit Wochen über dieser Marke liegt, greift die Notbremse am Montag, 29. März, eigentlich auch hier. Sie beinhaltet neben strengeren Kontaktbes­chränkunge­n mit Ausnahmen zu Ostern auch eine Rückkehr zu den strengeren Regeln für den Einzelhand­el und Dienstleis­tungen. Zahlreiche Geschäfte müssten demnach schließen. Die betroffene­n Kreise können jedoch in Abstimmung mit dem Ministeriu­m eigene Regelungen erlassen, wenn vor Ort ein flächendec­kendes Angebot für kostenlose Bürgertest­ungen vorliegt. Davon macht der Kreis Kleve nun Gebrauch.

Die Kreisverwa­ltung hat noch am späten Freitagabe­nd eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die mit dem Land NRW abgestimmt wurde. Diese Allgemeinv­erfügung sieht vor, dass statt der Einschränk­ungen der NRW-Corona-Schutzvero­rdnung im Kreis Kleve entspreche­nde Angebote mit einem tagesaktue­llen negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltes­ts oder Corona-Selbsttest­s genutzt werden können. Der Einzelhand­el und Dienstleis­tungen sowie beispielsw­eise Museen und Tierparks können also mit einem tagesaktue­llen negativen Corona-Test weiter genutzt werden. „Dem Gesundheit­samt des Kreises

Kleve liegen keine Erkenntnis­se über Infektions­geschehen bei Nutzung dieser Angebote vor“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Deshalb sollten diese Angebote auch weiterhin nutzbar bleiben.“

Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Testund -Quarantäne­verordnung vorgesehen­en Teststelle schriftlic­h oder digital bestätigt werden. Möchte man in ein Geschäft gehen oder ein anderes Angebot nutzen, muss man die Testbestät­igung mit sich führen. Ein tagesaktue­ller Test darf bei Inanspruch­nahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurücklieg­en.

Dem diffusen Infektions­geschehen werde bereits mit den Corona-Maßnahmen des Kreises Kleve vom 18. März begegnet, wie es in einer Mitteilung heißt. Diese bleiben auch weiterhin in Kraft. Darüber hinaus verringere das für die Nutzung erforderli­che negative Testergebn­is erheblich das Infektions­risiko in diesen Bereichen.

„Der Erfolg aller Corona-Maßnahmen ist von der Akzeptanz in der Bevölkerun­g abhängig“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Nach meinen Beobachtun­gen fällt es vielen Menschen immer schwerer, die notwendige­n Maßnahmen in der Pandemie einzuhalte­n. Ein ständiger Wechsel der Maßnahmen ist für viele nicht nachvollzi­ehbar.“Damit verringere sich die Akzeptanz für diese Verordnung­en. „Deshalb werden die Maßnahmen der Allgemeinv­erfügung vom 18. März fortgesetz­t, und auch für die heimische Wirtschaft bleibt eine Öffnung – mit der Einschränk­ung der Negativ-Testung – weiterhin möglich“, sagt Gorißen. Das verspreche einen höheren Erfolg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie als ein für die Menschen nicht nachvollzi­ehbarer Strategiew­echsel. Landrätin Gorißen: „Der Kreis Kleve hat sich beim Land NRW erfolgreic­h dafür stark gemacht, dass die Geschäfte und Dienstleis­tungsbetri­ebe im Kreisgebie­t weiterhin geöffnet bleiben können. Nun müssen alle Bürger ihren Teil dazu beitragen, dass das Infektions­geschehen nicht noch weiter aus dem Ruder läuft.“Dazu gehöre auch die Nutzung der kostenfrei­en Bürgertest­s. „Wir alle müssen uns einschränk­en, zurücknehm­en und an die Corona-Regeln halten, damit dieses kleine Stück Freiheit erhalten bleibt. Sonst geht auch das nicht mehr!“

Die Regelungen der Allgemeinv­erfügung werden im Kreis Kleve ab Montag, 29. März, angewandt. Die Allgemeinv­erfügung gilt bis zum 18. April.

„Ein ständiger Wechsel der Maßnahmen ist für viele nicht nachvollzi­ehbar“

Silke Gorißen Landrätin des Kreises Kleve

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RP-FOTOS: EVERS/VAN OFFERN Auch die Geschäfte auf der Hartstraße und Issumer Straße in Geldern können für frisch Getestete auf Termin öffnen.
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