Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Ohne Adressnach­weis kein Corona-Test

- VON DIRK WEBER

Um sich kostenlos testen lassen zu können, müssen Bürger nachweisen, dass sie in Deutschlan­d gemeldet sind. Im niederländ­ischen Pass ist aber keine Adresse eingetrage­n. Dies hat in Straelen für Verwirrung gesorgt – mittlerwei­le ist das Problem aber gelöst.

STRAELEN/GELDERN Testen, testen, testen – das ist eine Strategie, um die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu unterbinde­n. Laut aktueller Corona-Testverord­nung des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums hat jeder Bürger einen Anspruch auf mindestens einen kostenlose­n Schnelltes­t pro Woche. Seit dem 18. März kann dieser auch in dem Corona-Schnelltes­tzentrum im Fitnessbad „Wasserstra­elen“in Straelen durchgefüh­rt werden. Auch die 70-jährige Gertruda Langenstei­n möchte sich regelmäßig testen lassen, „um sich und andere zu schützen“, wie sie sagt. Doch die Stadt Straelen lege ihr Steine in den Weg.

Gertruda Langenstei­n ist Niederländ­erin mit niederländ­ischem Pass. Seit 1970 lebt sie in Deutschlan­d, seit 2012 mit festem Wohnsitz in Straelen. In ihrem Pass ist keine Wohnanschr­ift eingetrage­n, und die deutschen Behörden dürfen sie auch nicht ergänzen, sagt Stadtsprec­herin Andrea Schwabe. Das Problem: Die Teststelle­n seien verpflicht­et, die Wohnanschr­iften in Deutschlan­d anhand eines amtlichen Dokuments wie dem Personalau­sweis zu prüfen. Diese Prüfung sei Voraussetz­ung für den kostenlose­n Bürgertest. „Die einfachste Lösung wäre, dass wir als Stadt einen Aufkleber in den Ausweis kleben, aus dem die Anschrift ersichtlic­h wird“, sagt Andrea Schwabe, „aber das ist nicht erlaubt.“Bedeutet für Gertruda Langenstei­n: ohne Adresse kein Corona-Test.

Dreimal habe sie sich online für den PoC-Antigen-Schnelltes­t der Stadt Straelen angemeldet und auch einen Termin bekommen. Dreimal wurde sie auf die fehlende Adresse in ihrem Ausweis hingewiese­n, dreimal haben die Mitarbeite­r beide Augen zugedrückt. „Mir wurde aber gesagt, dass ich beim nächsten Mal

eine Meldebesch­einigung vorlegen müsste“, so die Seniorin. Diese kostet neun Euro und ist für drei Monate gültig. „Das sehe ich nicht ein“, sagt Gertruda Langenstei­n, „dass der Test kostenlos ist, ich aber für die Meldebesch­einigung bezahlen soll. Ich habe eine unbefriste­te Aufenthalt­sgenehmigu­ng und bin offiziell in Straelen gemeldet. Ich kann nichts dafür, wenn die Adresse nicht in meinem Pass steht.“Sie spreche da auch für andere Bürger, die im Grenzgebie­t leben. Ob sich von denen schon jemand bei der Stadt Straelen gemeldet hat, lässt sich nicht mit Bestimmthe­it sagen. „Ja, wir haben für andere ausländisc­he Mitbürgeri­nnen und Mitbürger Meldebesch­einigungen ausgestell­t“, berichtet Andrea Schwabe. Ob dies im Rahmen der Corona-Testung geschehen sei, ist allerdings fraglich. „Die Gründe für eine Meldebesch­einigung bekommen wir nicht zwingend mitgeteilt.“

In der Nachbarsta­dt Geldern scheint man die Sache mit der Adresse lockerer zu sehen. In Absprache mit dem Apotheker Philipp-Petja Kramer, Inhaber der Drachen- und

Galenusapo­theke, der das Corona-Schnelltes­tzentrum mit Unterstütz­ung des DLRG-Ortsverban­des Geldern-Walbeck unterhält, werde in solchen Fällen keine Meldebesch­einigung verlangt, heißt es auf Anfrage. „Bis jetzt hat jeder einen Termin bekommen, der sich testen lassen wollte“, berichtet Guido Ingenbleek von der Stadt Geldern.

Nachdem wir bei der Stadt Straelen nachgefrag­t haben, kommt Bewegung in die Sache. So wurde die Stelle in der Testverord­nung vom Fachbereic­h 3, Bürgerdien­ste und Bildung, noch einmal geprüft. In Paragraf 6 „Leistungse­rbringung“heißt es in Absatz 2: Der Anspruch auf Testungen durch Leistungse­rbringer besteht nur, wenn bei Testungen nach § 4a gegenüber dem Leistungse­rbringer dargelegt wurde, dass die zu testende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlich­en Aufenthalt in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d hat. „Dass dies nur anhand eines Meldenachw­eises möglich ist, steht dort nicht“, erklärt Andrea Schwabe. Ab sofort könnten im Straelener Corona-Schnelltes­tzentrum deshalb auch andere Schriftstü­cke vorgelegt werden, aus denen die Adresse ersichtlic­h wird: das kann der Mietvertra­g sein, ein Brief von der Bank oder der Steuerbesc­heid. Die Mitarbeite­r vor Ort sind informiert, sagt Andrea Schwabe. Auch der Text auf der Homepage werde entspreche­nd angepasst. „Wir sind der Meinung, dass es das Beste ist, wenn sich die Leute testen lassen“, sagt Andrea Schwabe.

Gertruda Langenstei­n hat genug von dem „Heckmeck um die Testung“und hat sich bei ihrer Stammapoth­eke für einen Test angemeldet. Dort sei sie mitsamt ihrer Adresse registrier­t. „Ich habe sofort einen Termin für den nächsten Tag bekommen“erzählt sie. „Das war kein Problem.“Ein Ausweis sei nicht nötig gewesen.

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