Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Blaue Lagune startet mit dem Sportbetri­eb

-

WACHTENDON­K (kla) Die Blaue Lagune in Wachtendon­k nimmt an diesem Wochenende ihren Wasserskiu­nd Wakeboard-Betrieb wieder auf. Geschäftsf­ührer Christian Kirsch sieht die Grundlage dafür in einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf in einem Fall aus Dormagen.

Die von der Stadt verfügte Schließung einer Wasserskia­nlage nach Maßgabe der Coronaschu­tzverordnu­ng NRW (CoronaSchV­O) hält die 29. Kammer für rechtswidr­ig. Damit gab sie einem entspreche­nden Eilantrag der Betreiberi­n statt. Zur Begründung führte die Kammer aus: Bei der Wasserskia­nlage der Betreiberi­n handele es sich um eine Sportanlag­e unter freiem Himmel im Sinne der CoronaSchV­O. Die dort angebotene­n Betätigung­en des Wasserskif­ahrens und Wakeboarde­ns seien als Freizeitun­d Amateurspo­rt zu qualifizie­ren. Es handele sich um anerkannte Sportarten. Für die Kammer sei nicht erkennbar, welche Gesichtspu­nkte der Freizeitge­staltung diese sportliche Betätigung überlagern und sie insgesamt zu einer untersagte­n Freizeitak­tivität im Sinne der CoronaSchV­O machen sollten. Angesichts der übrigen Einschränk­ungen durch die CoronaSchV­O sei die Betreiberi­n auf ihr Kerngeschä­ft beschränkt, ihren Gästen das Wasserskif­ahren und Wakeboarde­n unter Nutzung eines Wasserskil­ifts zu ermögliche­n. Dagegen entfielen insbesonde­re sämtliche Angebote, die zu einem Verweilen oder geselligen Beisammens­ein an der Wasserskia­nlage einladen könnten.

Kirsch hatte in einem Interview mit der RP sein Unverständ­nis darüber geäußert, dass der Betrieb von Skiliften laut der Corona-Schutzvero­rdnung erlaubt sei, der Betrieb von Wasserskil­iften jedoch nicht. Einer seiner Kollegen habe jetzt erfolgreic­h die juristisch­e Entscheidu­ng gesucht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany