Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Impfungen nur für bestimmte Rathaus-Mitarbeite­r

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(mgr) Es werden nicht grundsätzl­ich alle Mitarbeite­r der Verwaltung geimpft, aber solche, die im Ordnungsdi­enst arbeiten, in den Sozialbehö­rden bestimmte Aufgaben erfüllen müssen oder Familien unterstütz­en. Mitarbeite­r, die aufsuchend­e Hilfe bieten. Kleves Bürgermeis­ters Wolfgang Gebing ließ nach Anfrage von Ulrike Wäckers (Grüne) im Ausschuss für Personal und Digitales der Stadt Kleve, welche Mitarbeite­r der Verwaltung wann geimpft wurden, gar nicht erst den Verdacht aufkommen, hier gäbe es eine Reihenimpf­ung. Es sei eine klare Vereinbaru­ng mit der Landrätin, der Kalkarer Bürgermeis­terin und den Bürgermeis­tern der übrigen Kommunen getroffen worden, wer eine Impfung bekommen dürfe, so Gebing. Wenn ein Bürgermeis­ter seine ganze Verwaltung angemeldet haben sollte, müsse er etwas falsch verstanden haben, so Gebing salopp.

Die Vereinbaru­ng bestätigt Kreis-Sprecherin Ruth Keuken auf Anfrage: Der Kreis Kleve habe in einer einmaligen Sonderakti­on abgestimmt, dass Mitarbeite­rn in Tätigkeits­bereichen mit engem Publikumsk­ontakt eine Impfmöglic­hkeit angeboten werden kann.

„Hintergrun­d für diese Regelung war, dass vom Impfzentru­m Kreis Kleve angebotene Impftermin­e für Personen mit hoher Impfpriori­tät in einem kurzen Zeitraum von drei Tagen nicht wie erwartet gebucht wurden. Ferner hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt das Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkei­t eröffnet, Mitarbeite­rn des kommunalen Ordnungsdi­enstes ein Impfangebo­t zu unterbreit­en“, so Keuken. Mit dieser Sonderakti­on sollte gewährleis­tet werden, dass die jeweiligen Mitarbeite­nden in den Verwaltung­en (kommunale Ordnungsdi­enste, publikumsi­ntensive Tätigkeits­bereiche) arbeitsfäh­ig bleiben. Keuken: „Die Vorgaben der Impfverord­nung wurden bei diesem Impfangebo­t eingehalte­n“.

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FOTO: MVO Wenn ein Bürgermeis­ter seine ganze Verwaltung angemeldet haben sollte, müsse er etwas falsch verstanden haben, so Kleves Bürgermeis­ter Gebing.

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