Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Gaffer aus Kerken filmt Unfall auf B58
Der Mann nahm die Beteiligten eines Unglücks mit dem Handy auf. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
Nach einem schweren Unfall in Wesel nahm eine Kerkener die Beteiligten des Unglücks mit dem Handy auf. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
WESEL/KERKEN Es war ein schlimmer Unfall, der sich am Donnerstagmorgen auf der Umgehungsstraße (B59) von Wesel-Büderich ereignete. Ein 35-Jähriger war mit seinem Audi in Richtung Alpen unterwegs. Als er hinter der Kreuzung mit der Xantener Straße einen unbekannten Pkw überholte, kam es zum Frontalzusammenstoß mit einem 54-jährigen Kamp-Lintforter, der mit einem Ford Kuga in Richtung Wesel fuhr. Der 35-Jährige wurde bei dem Unfall in seinem Wagen eingeklemmt und musste schwer verletzt von den Rettungskräften befreit werden.
Während die Rettungsarbeiten liefen, fiel den Beamten ein Mann auf, der offenbar Videos und Fotos von den Unfallbeteiligten machte. Die Polizei sprach den Mann an und stellte sein Handy sicher. Jetzt wird das Smartphone ausgewertet, den 36-Jährigen aus Kerken erwartet ein Strafverfahren. Denn das Fotografieren oder Filmen von Unfallautos und Verletzten ist verboten. Es handelt sich dabei um eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”.
Leider komme so etwas immer öfter vor, sagt Andrea Margraf, Sprecherin der Kreispolizei Wesel. Solche Vorfälle würden sich häufen. „Unfallopfer zu fotografieren oder zu filmen ist moralisch extrem verwerflich“, sagt sie. Daher würden solche Vorfälle auch streng verfolgt. Die Sache werde jetzt dem Staatsanwalt übergeben, der entscheiden müsse, wie man weiter gegen den Mann aus Kerken vorgeht.
Gaffen und Fotografieren seien zur Unsitte geworden. Auf Autobahnen würden viele Rettungskräfte inzwischen dazu übergehen, Sichtwände zu errichten, um so zu verhindern, dass Aufnahmen der Opfer gemacht werden. Margraf erinnert sich auch an einen Vorfall in Wesel, bei dem bei einem Unfall gleich mehrere Personen anhielten und ihre Handys zückten. Dagegen müsse man konsequent vorgehen.
Im Kreis Kleve gebe es glücklicherweise noch keine nennenswerten Vorfälle mit Gaffern, so Anna Stammen, Sprecherin der Kreispolizei Kleve. Es komme allerdings immer mal wieder vor, dass Rettungskräfte gestört werden. Jüngstes Beispiel sei der Paketbote, der in Kevelaer am Dienstag einen Einsatz behinderte. Wie berichtet, hatte der Mann laut gehupt, weil er am Krankenwagen nicht vorbeifahren konnte. Der Ton war so laut, dass die Rettungskräfte sich kaum noch verständigen konnten. Auch auf Ermahnungen der Polizei hatte der Mann erst gar nicht reagiert und sogar die Anfahrt des Notarztes behindert. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige.