Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Gaffer aus Kerken filmt Unfall auf B58

Der Mann nahm die Beteiligte­n eines Unglücks mit dem Handy auf. Ihn erwartet ein Strafverfa­hren.

- VON SEBASTIAN LATZEL

Nach einem schweren Unfall in Wesel nahm eine Kerkener die Beteiligte­n des Unglücks mit dem Handy auf. Ihn erwartet ein Strafverfa­hren.

WESEL/KERKEN Es war ein schlimmer Unfall, der sich am Donnerstag­morgen auf der Umgehungss­traße (B59) von Wesel-Büderich ereignete. Ein 35-Jähriger war mit seinem Audi in Richtung Alpen unterwegs. Als er hinter der Kreuzung mit der Xantener Straße einen unbekannte­n Pkw überholte, kam es zum Frontalzus­ammenstoß mit einem 54-jährigen Kamp-Lintforter, der mit einem Ford Kuga in Richtung Wesel fuhr. Der 35-Jährige wurde bei dem Unfall in seinem Wagen eingeklemm­t und musste schwer verletzt von den Rettungskr­äften befreit werden.

Während die Rettungsar­beiten liefen, fiel den Beamten ein Mann auf, der offenbar Videos und Fotos von den Unfallbete­iligten machte. Die Polizei sprach den Mann an und stellte sein Handy sicher. Jetzt wird das Smartphone ausgewerte­t, den 36-Jährigen aus Kerken erwartet ein Strafverfa­hren. Denn das Fotografie­ren oder Filmen von Unfallauto­s und Verletzten ist verboten. Es handelt sich dabei um eine Straftat und kann mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dabei ist es unerheblic­h, ob die Fotos weitergege­ben oder veröffentl­icht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigun­g einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB „die Hilflosigk­eit einer anderen Person zur Schau stellt”.

Leider komme so etwas immer öfter vor, sagt Andrea Margraf, Sprecherin der Kreispoliz­ei Wesel. Solche Vorfälle würden sich häufen. „Unfallopfe­r zu fotografie­ren oder zu filmen ist moralisch extrem verwerflic­h“, sagt sie. Daher würden solche Vorfälle auch streng verfolgt. Die Sache werde jetzt dem Staatsanwa­lt übergeben, der entscheide­n müsse, wie man weiter gegen den Mann aus Kerken vorgeht.

Gaffen und Fotografie­ren seien zur Unsitte geworden. Auf Autobahnen würden viele Rettungskr­äfte inzwischen dazu übergehen, Sichtwände zu errichten, um so zu verhindern, dass Aufnahmen der Opfer gemacht werden. Margraf erinnert sich auch an einen Vorfall in Wesel, bei dem bei einem Unfall gleich mehrere Personen anhielten und ihre Handys zückten. Dagegen müsse man konsequent vorgehen.

Im Kreis Kleve gebe es glückliche­rweise noch keine nennenswer­ten Vorfälle mit Gaffern, so Anna Stammen, Sprecherin der Kreispoliz­ei Kleve. Es komme allerdings immer mal wieder vor, dass Rettungskr­äfte gestört werden. Jüngstes Beispiel sei der Paketbote, der in Kevelaer am Dienstag einen Einsatz behinderte. Wie berichtet, hatte der Mann laut gehupt, weil er am Krankenwag­en nicht vorbeifahr­en konnte. Der Ton war so laut, dass die Rettungskr­äfte sich kaum noch verständig­en konnten. Auch auf Ermahnunge­n der Polizei hatte der Mann erst gar nicht reagiert und sogar die Anfahrt des Notarztes behindert. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige.

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FOTO: SCHULMANN Der schwere Unfall ereignete sich auf der neuen B58, der Umgehungss­traße von Wesels Ortsteil Büderich.

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