Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Erste Lockerungen im Kreis frühestens Donnerstag
KREIS KLEVE (RP) Unsere Redaktion fragte bei der Kreisverwaltung nach: Was passiert, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 150 im Kreis Kleve dauerhaft unterschritten wird? Am Mittwoch, 28. April, lag der Wert bei 149,5. Am gestrigen Donnerstag ging er weiter nach unten auf die Marke von 134,7.
Dies hat aktuell noch keine Auswirkungen auf die durch die „Corona-Notbremse“des Bundes geltenden Regelungen. Denn es ist erforderlich, dass ein Kreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Grenzwert von 150 unterschreitet. Da der Mai-Feiertag, Samstag, 1. Mai, und der Sonntag, 2. Mai, nicht mitgezählt werden, ist der fünfte Tag somit frühestens am Dienstag, 4. Mai, erreicht. Die neuen Regelungen würden dann ab dem übernächsten Tag greifen – also ab Donnerstag, 6. Mai.
Das Land NRW verfügt, für welche Kreise und kreisfreien Städte welche Regelungen gelten. Dies ist keine Entscheidung, die der Kreis Kleve selbst trifft.
Mit einer dauerhaften Inzidenz unter 150 wäre es beispielsweise wieder möglich, Kunden nach Terminvereinbarung im Einzelhandel zu empfangen. Dies ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Nachzulesen unter: https://www. bgbl.de/fileadmin/user_upload/ bgbl121s0802_buergerversion.pdf (Artikel 1 / 4)
Ob die fallenden Inzidenzwerte sich fortsetzen, ist spekulativ. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Wert der Wocheninzidenz starken Schwankungen unterliegt. Aktuell liegen dem Kreis Kleve keine Erkenntnisse vor, dass es einen Trend zu (dauerhaft) sinkenden Corona-Infektionszahlen im Kreisgebiet gibt. Der Kreis Kleve informiert fortlaufend über die aktuellen Kennzahlen und Maßnahmen auf seiner Corona-Sonderseite auf www.kreis-kleve.de