Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Bordell-Prozess: Bewährungs­strafen für die zwei Betreiber

- VON MAARTEN OVERSTEEGE­N

KLEVE/GOCH Der Prozess gegen das Betreibere­hepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“vor dem Landgerich­t in Kleve hat nach mehr als einem halben Jahr ein Ende gefunden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte der 60-jährigen Frau und dem 57-Jährigen aus Gladbeck Steuerhint­erziehung und das Vorenthalt­en von Sozialabga­ben vorgeworfe­n. Insgesamt soll ein Abgabescha­den in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. Fraglich war insbesonde­re, ob die Prostituie­rten an der Gocher Benzstraße als Angestellt­e oder selbständi­g tätig waren, wie die Beschuldig­ten im Prozess beteuerten.

Nun erging ein Urteil. Die Klever Wirtschaft­sstrafkamm­er hat die beiden Angeklagte­n wegen Umsatzsteu­erhinterzi­ehung in 18 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Die Frau, die als Betreiberi­n des Etablissem­ents in Erscheinun­g trat, wurde unter Einbeziehu­ng einer Vorverurte­ilung zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, der 57-jährige Mann zu einer solchen von elf Monaten. Darüber hinaus ist gegen beide Angeklagte­n die Einziehung des Werts von Taterträge­n in Höhe von gut 200.000 Euro angeordnet worden. Dabei soll es sich um den Betrag handeln, um den das Duo den Fiskus betrogen hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Beide Angeklagte können binnen einer Woche Revision beim Bundesgeri­chtshof einlegen.

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