Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Längere Tempo-70-Zone auf B 58 in Pont gefordert

- VON DIRK WEBER

GELDERN 280 Meter – so lang ist das Stück, um das es Hermann Deselaers und anderen Anwohnern der Steinstraß­e in Pont geht. In einem Bürgerantr­ag hatten sie die Verlängeru­ng der auf der B 58 angeordnet­en Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung in Fahrtricht­ung Straelen bis unmittelba­r hinter dem Einmündung­sbereich Steinstraß­e, Hausnummer 117, gefordert. Beantragt wurde, dass die dortige Höchstgesc­hwindigkei­t auf 70 km/h beschränkt bleibt – analog zu der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf der Gegenfahrb­ahn.

Bisher ist es so, dass ab der Kreuzung B 58/Heyerkirch­weg/Möhlendyck die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung aufgehoben wird, sodass in Richtung Straelen bis zu 100 km/h gefahren werden darf. Nach Auffassung der Antragsste­ller könnte eine Verlängeru­ng der Reduzierun­g dazu beitragen, die latente Unfallgefa­hr erheblich zu reduzieren. Die Verwaltung kam zu einem anderen Ergebnis und legte dem Hauptaussc­huss, der am Mittwoch anstelle des Rates tagte, eine Beschlussv­orlage vor, die den Bürgerantr­ag ablehnen sollte. Die Politik widersprac­h.

CDU-Ratsmitgli­ed Egbert Schimke merkte an, dass sich in der Sachverhal­tsdarstell­ung einige Fehler eingeschli­chen hätten. Einer lautete, dass die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung aktuell nicht von 70, sondern von 50 km/h auf 100 km/h aufgehoben werde. An anderer Stelle sei die Rede davon, dass es nur einen Unfall gegeben habe, der schon 27 Jahre her sei und somit verjährt. Schimke widersprac­h. Ihm seien mindestens zwei Unfälle aus jüngerer Zeit bekannt, in die Herr Deselaers selbst verwickelt worden sei. Rückendeck­ung bekam er von dem FDP-Fraktionsv­orsitzende­n Alexander Alberts, der sich für eine „einheitlic­he Verkehrsfü­hrung in Pont“aussprach. Der Verwaltung­svorschlag wurde einstimmig abgelehnt. „Dann werden wir jetzt mit dem Landesbetr­ieb Straßenbau NRW sprechen“, teilte Bürgermeis­ter Sven Kaiser mit.

Zustimmung gab es von allen Parteien auch für den Antrag der FDP, zwischen dem Ortsausgan­g Geldern und dem Ortseingan­g Pont eine durchgehen­de Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf maximal 70 km/h einzuführe­n. Laut der Kreispoliz­eibehörde haben sich in den betroffene­n Teilstücke­n seit dem 1. Januar 2018 außerhalb der Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen 14 Verkehrsun­fälle, davon fünf mit mindestens einem Schwerverl­etzten, ereignet. Aufgrund der Häufung könne man dort von einer besonderen Gefahrenla­ge sprechen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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