Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Längere Tempo-70-Zone auf B 58 in Pont gefordert
GELDERN 280 Meter – so lang ist das Stück, um das es Hermann Deselaers und anderen Anwohnern der Steinstraße in Pont geht. In einem Bürgerantrag hatten sie die Verlängerung der auf der B 58 angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung in Fahrtrichtung Straelen bis unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich Steinstraße, Hausnummer 117, gefordert. Beantragt wurde, dass die dortige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt bleibt – analog zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gegenfahrbahn.
Bisher ist es so, dass ab der Kreuzung B 58/Heyerkirchweg/Möhlendyck die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, sodass in Richtung Straelen bis zu 100 km/h gefahren werden darf. Nach Auffassung der Antragssteller könnte eine Verlängerung der Reduzierung dazu beitragen, die latente Unfallgefahr erheblich zu reduzieren. Die Verwaltung kam zu einem anderen Ergebnis und legte dem Hauptausschuss, der am Mittwoch anstelle des Rates tagte, eine Beschlussvorlage vor, die den Bürgerantrag ablehnen sollte. Die Politik widersprach.
CDU-Ratsmitglied Egbert Schimke merkte an, dass sich in der Sachverhaltsdarstellung einige Fehler eingeschlichen hätten. Einer lautete, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aktuell nicht von 70, sondern von 50 km/h auf 100 km/h aufgehoben werde. An anderer Stelle sei die Rede davon, dass es nur einen Unfall gegeben habe, der schon 27 Jahre her sei und somit verjährt. Schimke widersprach. Ihm seien mindestens zwei Unfälle aus jüngerer Zeit bekannt, in die Herr Deselaers selbst verwickelt worden sei. Rückendeckung bekam er von dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Alexander Alberts, der sich für eine „einheitliche Verkehrsführung in Pont“aussprach. Der Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig abgelehnt. „Dann werden wir jetzt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sprechen“, teilte Bürgermeister Sven Kaiser mit.
Zustimmung gab es von allen Parteien auch für den Antrag der FDP, zwischen dem Ortsausgang Geldern und dem Ortseingang Pont eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 70 km/h einzuführen. Laut der Kreispolizeibehörde haben sich in den betroffenen Teilstücken seit dem 1. Januar 2018 außerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungen 14 Verkehrsunfälle, davon fünf mit mindestens einem Schwerverletzten, ereignet. Aufgrund der Häufung könne man dort von einer besonderen Gefahrenlage sprechen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.