Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Neue Regeln für den Energieaus­weis

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KEVELAER (RP) Seit dem 1. Mai gelten neue Regeln für Energieaus­weise von Wohngebäud­en. Gesetzlich­e Grundlage ist das Gebäudeene­rgiegesetz (GEG). Hauseigent­ümer sind verpflicht­et, bei neu ausgestell­ten Verbrauchs­ausweisen detaillier­tere Angaben zur energetisc­hen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informatio­nsgehalt des Ausweises erhöht werden.

Betroffen sind von dieser Änderung unter anderem Besitzer von Energieaus­weisen, die 2011 erstellt wurden, da die Energieaus­weise nur zehn Jahre gültig sind und dieses Jahr gegebenenf­alls erneuert werden müssen. Ausgestell­t wird das Dokument von speziell geschulten Gebäudeene­rgieberate­rn und anderen Fachleuten.

„Der Gebäudeene­rgieauswei­s ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um Immobilien­besitzern ein Bewusstsei­n für die energetisc­he Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungs­potenziale zu erschließe­n. Zudem schafft das Dokument Transparen­z für Mieter, wenn es um die Abschätzun­g von

Nebenkoste­n geht“, sagt Klimaschut­zmanagerin Lea Heuvelmann. Der Gebäudeene­rgieauswei­s muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für den Gebäudeeig­entümer, ab dem 1. Mai aber auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis. In den neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausg­as-Emissionen aufgenomme­n. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärener­gie-Bedarf oder -Verbrauch des Gebäudes errechnet. Immobilien­besitzer haben weiterhin die Wahl zwischen einem Verbrauchs­ausweis und einem Bedarfsaus­weis. In beiden Varianten sind Modernisie­rungsempfe­hlungen enthalten. Allerdings muss der Immobilien­besitzer künftig die energetisc­he Qualität des Gebäudes detaillier­t angeben einschließ­lich inspektion­spflichtig­er Klimaanlag­en. Das war bislang nur beim Bedarfsaus­weis nötig.

Weitere Info unter www.alt-bauneu.de/kevelaer.

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