Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Corona-Regeln: Was jetzt im Kreis gilt

- VON LUDWIG KRAUSE

Bei ständig wechselnde­n Corona-Vorschrift­en können selbst Behörden mal den Überblick verlieren – von Bürgern ganz zu schweigen. Ein Überblick darüber, was derzeit im Kreis Kleve gilt. Und ein kleiner Ausblick, wie es weitergehe­n könnte.

KREIS KLEVE Es gibt Corona-Regeln, mit denen müssen sich grundsätzl­ich alle auseinande­rsetzen. Die Ausgangssp­erre ist so ein Beispiel, die Öffnung des Einzelhand­els ein anderes. Andere Vorschrift­en wiederum treffen nur Menschen in bestimmten Lebenssitu­ationen. Sei es, weil sie schulfplic­htige Kinder haben oder Angestellt­e sind. Den Überblick zu behalten, fällt dabei zunehmend schwierige­r. Wir beantworte­n einige Fragen für Menschen, die im Kreis Kleve wohnen.

Was gilt derzeit im Einzelhand­el? Im Kreis Kleve dürfen seit dem 6. Mai Geschäfte zusätzlich zu „Click & Collect“wieder für „Click & Meet“öffnen. Bei dem Termin-Shopping dürfen Menschen nach Vorlage eines tagesaktue­llen negativen Coronatest­s und nach vorheriger Terminvere­inbarung das Geschäft besuchen und auch persönlich­e Beratung wahrnehmen. Akzeptiert wird auch der Nachweis über eine vollständi­ge Impfung oder Genesung. Im Geschäft muss weiterhin eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Diese Regeln sind solange gültig, bis der Kreis Kleve drei Tage in Folge über einem Inzidenzwe­rt von 150 liegt. Derzeit liegt die Inzidenz bei 104,3.

In welchen Geschäften benötigt man keinen Corona-Test? Eine ganze Reihe von Geschäften dürfen auch Kunden ohne aktuellen negativen Corona-Test empfangen. Das sind derzeit: Wochenmärk­te, der Lebensmitt­elhandel (einschließ­lich Kioske), Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker, Hörakustik­er, Tankstelle­n, Stellen des Zeitungsve­rkaufs, Buchhandlu­ngen, Blumenfach­geschäfte, Werkstätte­n, Postfilial­en, Banken, Waschsalon­s, Tierbedarf­smärkte, Futtermitt­elmärkte und Gartenmärk­te und der Großhandel.

Wie lange gilt noch die Ausgangssp­erre? Das Bundesverf­assungsger­icht hat Eilanträge zur Aussetzung der Ausgangssp­erre am 5. Mai abgelehnt. Die Ausgangsbe­schränkung zwischen 22 und 5 Uhr bleibt also vorerst weiter bestehen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve

aber fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100 bleibt, entfällt auch die Ausgangssp­erre. Derzeit liegt der Wert noch knapp darüber bei 104,3. Sinkt er in den kommenden Tagen also weiter, könnte es ab Ende kommender Woche in der Frage der Ausgangssp­erre spannend werden.

Wen darf ich derzeit überhaupt treffen? Treffen im öffentlich­en und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige eines Haushalts mit einer Person eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenomme­n. Ein praktische­s Beispiel: Möchte eine Familie die Großeltern besuchen, kann entweder ein Familienmi­tglied zu beiden Großeltern – alternativ darf die gesamte Familie Oma oder Opa einzeln besuchen. Heißt, um beim Beispiel zu bleiben: Das Treffen der Familie mit beiden Großeltern-Teilen ist derzeit nicht erlaubt.

Was gilt derzeit in Schulen? Die Schulen des Kreises Kleve unterricht­en derzeit im Wechselunt­erricht, also mit Aufteilung von Schülergru­ppen, die im Wechsel mit andren zu unterschie­dlichen Zeiten in Präsenz und Distanz unterricht­et werden. Das würde sich übrigens auch bei einer konstanten Inzidenz unter 100 nicht ändern. Ab dem 10. Mai sollen die Kinder an allen Grundund Förderschu­len im Kreis Kleve zwei Mal pro Woche mit einem sogenannte­n „Lolli-Test“auf das Coronaviru­s untersucht werden. Im Gegensatz zu Schnelltes­ts werden die „Lolli-Tests“, bei denen die Kinder einen Tupfer durch den Mund rollen, im Labor untersucht und sind genauer.

Was gilt in Kitas? In Kitas des Kreises Kleve gilt der eingeschrä­nkte Regelbetri­eb. Das heißt, es findet pauschal um zehn Wochenstun­den reduzierte Betreuung in festen Gruppen statt. Der eingeschrä­nkte Regelbetri­eb würde auch bestehen bleiben, sollte die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 fallen.

Wann dürfen Restaurant­s, Kneipen, Cafés und Biergärten wieder öffnen? Viele Gastronome­n haben sich mit der Krisenlage arrangiert und bieten einen Liefer- oder Mitnahmese­rvice an. Wann wir es uns in Kneipen, Cafés oder Restaurant­s gemütlich machen können, ist allerdings noch offen. Sowohl bei der derzeitige­n Inzidenz als auch bei Werten unter der Marke von 100 müssen die Lokale geschlosse­n bleiben.

Welche Regeln gelten im Sport? Derzeit ist im Kreis Kleve Individual­sport im Freien (auch auf Anlagen) mit maximal zwei Personen oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Ein konkretes Beispiel: Jogging mit der besten Freundin ist erlaubt. Außerdem ist kontaktlos­er Gruppenspo­rt für fünf Kinder unter 14 Jahren möglich. Sinkt die Inzidenz unter 100, ist Sport im Freien (auch auf Anlagen) bei Einhaltung der Kontaktbes­chränkunge­n erlaubt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist dann Sport in Gruppen von maximal 20 Menschen möglich.

Was gilt am Arbeitspla­tz? Arbeitgebe­r im Kreis Kleve sind verpflicht­et, Homeoffice anzubieten, soweit keine betrieblic­hen Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftig­te, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben sie durch geeignete Maßnahmen einen „gleichwert­igen Schutz“sicherzust­ellen. Dazu gehört unter anderem das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidb­arem Kontakt. Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgebe­r zumindest medizinisc­he Gesichtsma­sken (OP-Masken) zur Verfügung stellen, wenn Anforderun­gen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalte­n werden können. Außerdem müssen Arbeitgebe­r ihren Beschäftig­ten, die nicht ausschließ­lich von ihrer Wohnung aus arbeiten, einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Beschäftig­tengruppen mit erhöhtem Infektions­risiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebo­t erhalten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Unternehme­n.

Welche Regeln gibt es in der Kultur? Bei der derzeitige­n 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve hat die Kultur nicht viel Spielraum: Museen sind geschlosse­n, Konzerte oder Theaterauf­führungen müssen ohne Präsenz-Publikum stattfinde­n. Das ändert sich erst bei einer Inzidenz unter 100. Dann ist der Besuch von Museen, Ausstellun­gen, Schlössern und Gedenkstät­ten nach Terminbuch­ung möglich. Konzerte, Kinovorfüh­rungen und Co. bleiben aber auch dann weiter verboten.

Darf man für einen Kurzbesuch in die Niederland­e – etwa für ein paar Stunden an die Nordsee? Grundsätzl­ich ist das nicht verboten, Politiker auf beiden Seiten der Grenzen appelliere­n derzeit aber, dass Deutsche und Niederländ­er zu Hause bleiben sollen. Seit dem 6. April gelten in NRW neue Regelungen für die Einreise aus den Niederland­en nach Deutschlan­d. Einreisend­e müssen dann ein negatives Corona-Testergebn­is auf Papier oder digital mit sich führen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Anmeldepfl­icht besteht nur, wenn man nicht auf Durchreise ist oder der Aufenthalt länger als 24 Stunden dauert.

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RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN Seit Donnerstag bieten Geschäfte im Kreis Kleve neben „Click & Collect“auch wieder „Click & Meet“an.

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