Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Künftig nur noch ein Wettbüro in der Herzogstra­ße

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KLEVE (mgr) Die Spielhalle am eoc. wird wegen der Nähe zur Schule schließen müssen, von den Wettbüros auf der Herzogstra­ße wird nur eines bleiben dürfen. Das sind zwei Beispiele, wie sich in Kleve die 2022 in Kraft tretenden neuen landesweit­en Abstandreg­eln zu Schulen und untereinan­der auf die acht Spielhalle­n, vier Wettbüros, auf die Disko, die Festhalle und das Erotikkino auswirken könnten. Bürgermeis­ter

Wolfgang Gebing hatte die Spielstätt­enverordnu­ng der Stadt Kleve im Hauptaussc­huss nochmals vorstellen lassen, weil sie Auswirkung­en auf den Bebauungsp­lan für die Herzogstra­ße hat. Es liege darin ein gewisser Automatism­us, erklärte Gebing: Wenn das neue Gesetz 2022 in Kraft trete, müsse eines der beiden Wettbüros auf der Herzogstra­ße konzession­sbedingt schließen. Das sei auch deshalb so, ergänzte Kleves Technische­r Beigeordne­ter Jürgen Rauer, weil eines der beiden „Büros“als Wettbüro und eines als Internetca­fé beantragt seien. Bis jetzt habe allerdings keines der beiden „Büros“eine Konzession. Diese werde es in Zukunft auch nur für eine der beiden Stätten geben. Die Spielhalle an der Ecke zur Bahnhofstr­aße könne dagegen bleiben, so Rauer.

Letztlich liege die Entscheidu­ng über eine Konzession für einen solchen Betrieb aber nicht bei der Stadt, sondern bei der Bezirksreg­ierung, erklärte Gebing. Letztlich habe die Stadt über das Baurecht kaum eine Möglichkei­t, hier regulieren­d eingreifen zu können. Aber, so Gebing, die Stadt könne sich entspreche­nd gegenüber der Bezirksreg­ierung positionie­ren, dass man keine weiteren Spielhalle­n oder Wettbüros haben möchte und aufgrund eines solchen Ratsbeschl­usses ein solches Büro nicht genehmigt haben möchte. „Wir wollen schließlic­h, dass die Anzahl der Wettbüros so gering wie möglich ist“, sagt Grünen-Fraktionsc­hefin Hedwig Meyer-Wilmes.

Der Antrag der Grünen wurde aufgenomme­n, so dass der Bebauungsp­lan für die Herzogstra­ße nochmals offengeleg­t werden muss.

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