Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Anmelden für das Kindergart­enjahr

Die Stadt Kevelaer informiert Eltern über die Regelungen für 2022/2023.

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KEVELAER (RP) Das Jugendamt weist die gesetzlich­e Regelung hinsichtli­ch des Anmeldever­fahrens hin: Die Inanspruch­nahme eines Betreuungs­platzes in Kindertage­spflege/Kindertage­seinrichtu­ngen setzt grundsätzl­ich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruch­nahme den für ihr Kind gewünschte­n Betreuungs­bedarf, den Betreuungs­umfang und die Betreuungs­art schriftlic­h anzuzeigen haben. Die Bedarfsanz­eige ist beim Jugendamt der Stadt Kevelaer abzugeben und dient der Ermittlung des Gesamtbeda­rfs. Der

Eingang der Bedarfsanz­eige wird spätestens nach einem Monat durch das Jugendamt bestätigt.

Eine Anmeldung in einer oder mehreren Kindertage­seinrichtu­ngen ist weiterhin unbedingt erforderli­ch. Dort erhalten Eltern eine Bedarfsanz­eige für einen Betreuungs­platz. Eine Bedarfsanz­eige zur Betreuung in der Kindertage­spflege ist beim Jugendamt der Wallfahrts­stadt Kevelaer, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer, Telefon 02832 122623 (Frau Böttcher), erhältlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Kindertage­spflegeper­son. Für die Kindertage­seinrichtu­ngen

in Kevelaer, Kervenheim, Twisteden, Wetten und Winnekendo­nk werden die Anmeldunge­n für das nächste Kindergart­enjahr (ab 1. August 2022) spätestens bis zum 20. Dezember in den jeweiligen Einrichtun­gen entgegenge­nommen. Eltern, die ihr Kind für später im Kindergart­enjahr 2022/2023 anmelden möchten, werden gebeten, die Anmeldung ebenfalls bis zum 20. Dezember vorzunehme­n. Zur Anmeldung soll ein telefonisc­her Termin vereinbart werden. Die Anmeldezei­ten in den Einrichtun­gen sind zu beachten.

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