Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Anmelden für das Kindergartenjahr
Die Stadt Kevelaer informiert Eltern über die Regelungen für 2022/2023.
KEVELAER (RP) Das Jugendamt weist die gesetzliche Regelung hinsichtlich des Anmeldeverfahrens hin: Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege/Kindertageseinrichtungen setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich anzuzeigen haben. Die Bedarfsanzeige ist beim Jugendamt der Stadt Kevelaer abzugeben und dient der Ermittlung des Gesamtbedarfs. Der
Eingang der Bedarfsanzeige wird spätestens nach einem Monat durch das Jugendamt bestätigt.
Eine Anmeldung in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen ist weiterhin unbedingt erforderlich. Dort erhalten Eltern eine Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz. Eine Bedarfsanzeige zur Betreuung in der Kindertagespflege ist beim Jugendamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer, Telefon 02832 122623 (Frau Böttcher), erhältlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Kindertagespflegeperson. Für die Kindertageseinrichtungen
in Kevelaer, Kervenheim, Twisteden, Wetten und Winnekendonk werden die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr (ab 1. August 2022) spätestens bis zum 20. Dezember in den jeweiligen Einrichtungen entgegengenommen. Eltern, die ihr Kind für später im Kindergartenjahr 2022/2023 anmelden möchten, werden gebeten, die Anmeldung ebenfalls bis zum 20. Dezember vorzunehmen. Zur Anmeldung soll ein telefonischer Termin vereinbart werden. Die Anmeldezeiten in den Einrichtungen sind zu beachten.