Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Klever Finanzamt hilft Bürgern bei der Grundsteue­rreform

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KLEVE

(RP) Eigentümer von Wohngrunds­tücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuel­les Informatio­nsschreibe­n zur Umsetzung der Grundsteue­rreform vom Finanzamt. „Mit den Informatio­nsschreibe­n stellen wir den Eigentümer­n Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellu­ngserkläru­ng unterstütz­en und die Abgabe erleichter­n“, erklärt Achim Eder, der Leiter des Finanzamts Kleve. Die Feststellu­ngserkläru­ng dient der Neuberechn­ung der Grundsteue­r nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesre­form.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeich­en, die Gemarkung, das Grundbuchb­latt, Angaben zum Flurstück, die Grundstück­sfläche sowie den Bodenricht­wert. „Den Bürgern liegen damit die überwiegen­den Daten für die Feststellu­ngserkläru­ng vor“, betont Eder. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständi­gkeit und Richtigkei­t direkt in ihre Feststellu­ngserkläru­ng eintragen.“

Auch das von der Finanzverw­altung Nordrhein-Westfalen eingericht­ete Grundsteue­rportal gibt Hilfestell­ungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatena­uszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informatio­nsschreibe­n abgegliche­n werden. Das Grundsteue­rportal ist über www.grundsteue­r.nrw.de erreichbar.

Die Feststellu­ngserkläru­ng ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober grundsätzl­ich digital bei dem zuständige­n Finanzamt einzureich­en. Dies ist ab dem 1. Juli über das Online-Finanzamt Elster möglich. Die Feststellu­ngserkläru­ng kann auch über den Zugang von nahen Angehörige­n oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervord­rucke anfordern.

Informatio­nen zur Grundsteue­rreform, wie eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteue­rportal, stehen auf der Internetse­ite www. grundsteue­r.nrw.de zur Verfügung.

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