Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Optionen auch ohne zweites Staatsexam­en

Wer das zweite Jura-Staatsexam­en nicht besteht, erlebt zunächst einen Rückschlag. Umsonst war die Ausbildung aber nicht. Der öffentlich­e Dienst bietet Einstiegsm­öglichkeit­en.

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(tmn/rps) Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchsv­oll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudiu­m. Doch auf dem Weg hin zum Volljurist­en ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staatsexam­en, die zu absolviere­n sind, gelten als äußerst schwierige Prüfungen – und immer scheitern auch einige Studierend­e daran.

Es kann etwa vorkommen, dass man das erste juristisch­e Staatsexam­en problemlos besteht. Anschließe­nd absolviert man das zweijährig­e Rechtsrefe­rendariat, zu dem auch immer Stationen bei einer öffentlich­en Verwaltung und der Staatsanwa­ltschaft gehören, und scheitert später am zweiten juristisch­en Staatsexam­en.

Zweimal darf versucht werden, diese Prüfung zu bestehen, ein drittes Mal nur auf Antrag. Wer sie nicht schafft, hat aber immerhin das erste juristisch­e Staatsexam­en. Viele Universitä­ten vergeben nach dem ersten juristisch­en Staatsexam­en den akademisch­en Grad Diplom-Jurist (Dipl-Jur.) oder Magister juris (Mag.jur.). Damit ist zum Beispiel ein Quereinsti­eg in den öffentlich­en Dienst mit unterschie­dlichen Karrierewe­gen möglich.

Alternativ kann man sich ein duales Studium im öffür fentlichen Dienst bewerben. Arbeiten können Diplom-Juristen bei Behörden wie etwa dem Zoll oder in Einigungsu­nd Schlichtun­gsstellen. Allerdings: Das erste Staatsexam­en reicht nicht, um als Staatsanwa­lt oder Richter tätig zu werden. Hierfür ist es zwingend, beide Staatsexam­en absolviert zu haben und damit Volljurist zu sein. Übrigens: Auch zur Verwaltung­sspitze einer Kommune

soll mindestens ein Volljurist dazugehöre­n. Das gibt die Gemeindeor­dnung NRW vor. Dies kann durch den Bürgermeis­ter sichergest­ellt sein oder durch einen Beigeordne­ten, der ein Wahlbeamte­r für acht Jahre ist.

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FOTO: MAURIZIO GAMBARINI/DPA Das juristisch­e Staatsexam­en ist nicht einfach. Wer es nicht besteht, findet trotzdem berufliche Perspektiv­en.

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