Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Optionen auch ohne zweites Staatsexamen
Wer das zweite Jura-Staatsexamen nicht besteht, erlebt zunächst einen Rückschlag. Umsonst war die Ausbildung aber nicht. Der öffentliche Dienst bietet Einstiegsmöglichkeiten.
(tmn/rps) Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchsvoll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudium. Doch auf dem Weg hin zum Volljuristen ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staatsexamen, die zu absolvieren sind, gelten als äußerst schwierige Prüfungen – und immer scheitern auch einige Studierende daran.
Es kann etwa vorkommen, dass man das erste juristische Staatsexamen problemlos besteht. Anschließend absolviert man das zweijährige Rechtsreferendariat, zu dem auch immer Stationen bei einer öffentlichen Verwaltung und der Staatsanwaltschaft gehören, und scheitert später am zweiten juristischen Staatsexamen.
Zweimal darf versucht werden, diese Prüfung zu bestehen, ein drittes Mal nur auf Antrag. Wer sie nicht schafft, hat aber immerhin das erste juristische Staatsexamen. Viele Universitäten vergeben nach dem ersten juristischen Staatsexamen den akademischen Grad Diplom-Jurist (Dipl-Jur.) oder Magister juris (Mag.jur.). Damit ist zum Beispiel ein Quereinstieg in den öffentlichen Dienst mit unterschiedlichen Karrierewegen möglich.
Alternativ kann man sich ein duales Studium im öffür fentlichen Dienst bewerben. Arbeiten können Diplom-Juristen bei Behörden wie etwa dem Zoll oder in Einigungsund Schlichtungsstellen. Allerdings: Das erste Staatsexamen reicht nicht, um als Staatsanwalt oder Richter tätig zu werden. Hierfür ist es zwingend, beide Staatsexamen absolviert zu haben und damit Volljurist zu sein. Übrigens: Auch zur Verwaltungsspitze einer Kommune
soll mindestens ein Volljurist dazugehören. Das gibt die Gemeindeordnung NRW vor. Dies kann durch den Bürgermeister sichergestellt sein oder durch einen Beigeordneten, der ein Wahlbeamter für acht Jahre ist.