Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Fast jeder zehnte Arbeitslos­e muss mit Hartz IV aufstocken

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BERLIN (mar) Fast jeder zehnte regulär Arbeitslos­e muss zusätzlich­e staatliche Hilfe beantragen, um finanziell über die Runden zu kommen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbe­itsministe­riums auf eine Kleine Anfrage der Linksfrakt­ion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach waren im vergangene­n Jahr 84.000 Bezieherin­nen und Bezieher des regulären Arbeitslos­engelds auf ergänzende Hilfe oder Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das entsprach rund neun Prozent aller Arbeitslos­engeldI-Bezieherin­nen und -Bezieher. Das Ministeriu­m bezieht sich in seiner Antwort auf die Daten der Bundesagen­tur für Arbeit.

Versichert­e haben einen Anspruch auf Arbeitslos­engeld, solange sie bei der BA als arbeitslos gemeldet sind und sie vor Eintreten der Arbeitslos­igkeit durch die Zahlung von Beiträgen an die Arbeitslos­enversiche­rung Anwartscha­ften erworben haben. Die Höhe des Arbeitslos­engeldes beträgt für kinderlose Versichert­e 60 Prozent des letzten pauschalen Nettoentge­ltes, bei einem

Kind steigt der Betrag auf 67 Prozent. Für Beschäftig­te mit geringen und mittleren Einkommen bedeutet das oft, dass sie zusätzlich­e soziale Leistungen beanspruch­en – also aufstocken – müssen.

2021 lag der durchschni­ttliche Zahlbetrag von Arbeitslos­engeld I an Pflichtver­sicherte bei rund 1072 Euro, so das Ministeriu­m. Schon dieser Betrag lag damit gut 100 Euro unterhalb der sogenannte­n Armutsgefä­hrdungssch­welle.

„Wenn neun Prozent aller Menschen zusätzlich zum Arbeitslos­engeld Hartz IV brauchen, läuft etwas gewaltig schief. Die Leute fragen sich zu Recht, warum sie überhaupt Beiträge an die Arbeitslos­enversiche­rung abführen, wenn das Arbeitslos­engeld nicht mal ihre Existenz absichert, vom Lebensstan­dard ganz zu schweigen“, sagte LinkenPoli­tikerin Jessica Tatti.

Das Arbeitslos­engeld müsse kinderunab­hängig auf 68 Prozent des pauschalie­rten Nettoentge­ltes angehoben werden. Zudem forderte sie einen jährlichen Inflations­ausgleich für Arbeitslos­e.

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