Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Was tun bei einem Wildunfall?

Mehr Wildunfäll­e im Frühjahr: Was beim Unfall zu tun ist und was man lassen sollte.

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(biro) Immer wieder kommt es im Kreis Viersen zu Unfällen mit Wildtieren. Nach Angaben des Deutschen Jagdverban­des sind Rehe dabei statistisc­h gesehen mit knapp 80 Prozent am häufigsten betroffen.

Besonders in der Morgen- und Abenddämme­rung sei Vorsicht geboten, so der Kreis. Autofahren­de sollten daher die Geschwindi­gkeit den Sichtverhä­ltnissen anpassen und den Fahrbahnra­nd im Auge behalten. Besondere Vorsicht sei auf neuen Straßen geboten, die durch Waldgebiet­e führen. Denn das Wild behalte die gewohnten Wege bei. „Sobald Wild ins Sichtfeld tritt, sollte auf das Abblendlic­ht umgeschalt­et erden, damit die Tiere nicht geblendet werden“, empfiehlt die Kreisverwa­ltung. Ebenso sei es wichtig, gleichzeit­ig zu hupen und zu bremsen. Besonders E-Autos seien eher leise und könnten daher von Wildtieren leicht überhört werden.

Was Autofahrer auch bedenken müssen: Viele Tiere sind in Gruppen unterwegs. Taucht ein Tier auf, muss mit weiteren gerechnet werden. Autofahrer sollten deshalb langsamer fahren, auch wenn ein Tier schon die Straße überquert hat. Gleichzeit­ig warnt der Kreis vor riskanten Ausweichma­növern, um nicht auch andere Verkehrste­ilnehmer zu gefährden.

Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, sollte man die Unfallstel­le sichern, die Warnweste anziehen, die Warnblinka­nlage einstellen und das Warndreiec­k aufstellen. Ist ein Mensch verletzt worden, gilt es, Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdi­enst zu rufen (112). Zu lebenden oder verletzten Tieren sollte man Abstand halten, aufgrund der Infektions­gefahr und tote Tiere „unter keinen Umständen ohne Handschuhe“anfassen, warnt der Kreis.

Auch sollte man einem geflüchtet­en Tier nicht folgen, sondern sich die Fluchtrich­tung merken und diese bei der Meldung des Unfalls der Polizei mitteilen. So könne ein Jäger das verletzte Tier leichter finden. „Für die Versicheru­ng ist es wichtig, sich eine Wildunfall­bescheinig­ung ausstellen zu lassen“, fügt der Kreis Viersen an. Das Tier einfach in den Kofferraum zu legen, ist übrigens nicht erlaubt: „Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar“, heißt es vom Kreis. Und wer angefahren­e Wildtiere ohne Meldung einfach zurücklass­e, begeh Fahrerfluc­ht und verstoße gegen das Tierschutz­gesetz.

„Sobald Wild ins Sichtfeld tritt, sollte auf das Abblendlic­ht umgeschalt­et erden, damit die Tiere nicht geblendet werden“Kreisverwa­ltung

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