Raab-Prozess: Ex-Aufsichtsrats-Chef als Zeuge
Der pensionierte Ministerialdirigent sagte aus, keine unrechtmäßigen Praktiken bemerkt zu haben.
(wuk) Mit der Vernehmung des ExAufsichtsratsvorsitzenden der Uniklinik hat das Landgericht gestern den Untreue-Prozess gegen Wolfgang Raab (63) fortgesetzt. Laut Anklage soll Raab als ärztlicher Direktor nebenbei auf dem Klinikgelände eine Privatambulanz betrieben haben, bei der er aber nur selten Hand anlegte, sondern in der er fast ausschließlich einen Uni-Mitarbeiter wirken ließ – obwohl dieser Helfer von der Klinik bezahlt wurde. Allein dadurch sei der Klinik ein Schaden von rund 350.000 Euro entstanden.
Der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrates, gestern als Zeuge befragt, will von solchen Praktiken jedoch nichts geahnt haben. Als Vertreter des zuständigen NRW-Wis- senschaftsministeriums (nicht des Gesundheitsministeriums, wie zunächst gemeldet) hatte der nun pensionierte Ministerialdirigent (73) als Aufsichtsrats-Chef 2006 maßgeblich daran mitgewirkt, dass Raab damals die Stelle des Ärztlichen Direktors übernahm. Wichtig sei dem Aufsichtsrat gewesen, dass Raab dafür hauptamtlich arbeitet. Nur auf dessen Bitte hin habe das Gremium zugestimmt, dass er nebenher noch vier bis sechs Wochenstunden in der zahnärztlichen Privatambulanz tätig sein durfte.
Laut Anklage habe der AmbulanzUmsatz aber zwischen 2006 und 2011 rund 2,2 Millionen Euro betragen – weil Raab angeblich einen von der Uniklinik bezahlten Mitarbeiter illegal eingesetzt habe, so die Staatsanwälte. Raab hatte zu Prozessbeginn beteuert, das Modell sei abgesprochen, bei Uni-Leitung und Ministerium bekannt gewesen. Dem hatte zuletzt Ex-Uni-Rektor Hans Piper als Zeuge widersprochen.
Der gestrige Zeuge konnte sich unredliche Praktiken bei Raab nicht vorstellen: „Ich bin davon ausgegangen, dass er die Patienten grundsätzlich selbst behandelt“– und dass Raab sich sonst an die Nebentätigkeitsverordnung halte. Kontrolliert wurde das offenbar aber nie. Wie Raab mit so wenigen Wochenstunden derart hohe Umsätze erzielen sollte, war erst 2011 hinterfragt worden. Der Prozess, bis Ende Januar terminiert, geht weiter.