Geldstrafen für Kölner und Dortmunder Hooligans
KÖLN (hsr) Wegen schweren Landfriedensbruchs haben sich vier Männer zwischen 24 und 28 Jahren vor dem Kölner Landgericht verantworten müssen. Die Angeklagten waren als Anhänger der Dortmunder und Kölner Ultra-Gruppierungen „Desperados“und „Boyz“dabei, als am 18. Januar 2014 vor einem Testspiel des 1. FC Köln gegen Schalke 04 etwa 200 Hooligans in der Kölner Innenstadt aufeinander einprügelten. Ein Schalke-Fan (40) erlitt dabei ein offenes Schädelhirntrauma und überlebte nur knapp.
Die vier Angeklagten sollen zwar nicht selbst zugeschlagen haben – das kann ihnen zumindest niemand nachweisen – aber die Schläger unterstützt und die Gruppe stark gemacht haben. Die Kammer spricht von „physischer Beihilfe“. Bis auf einen geben alle Angeklagten zu, damals am Kölner Rudolfplatz gewesen zu sein. Das Verfahren gegen den 25-jährigen Dortmunder wurde deshalb abgetrennt. Die Kammer verhängt gegen die drei Übrigen Geldstrafen zwischen 2700 und 3200 Euro. „Sie haben den Kick gesucht und die Folgen nicht bedacht – die müssen Sie jetzt eben tragen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hat 52 Personen angeklagt. Noch stehen acht Verfahren aus. Wer den 40-Jährigen lebensgefährlich verletzt hat, wird sich wohl nicht mehr klären lassen. Er soll auch an der Prügelei beteiligt gewesen sein, muss sich aber wegen der schweren Folgen für ihn selbst vor Gericht nicht verantworten.