Rheinische Post Hilden

Süchtiger gab Polizisten Kopfstoß

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(wuk) Vergeblich hat ein mehrfach vorbestraf­ter Drogensüch­tiger vor dem Landgerich­t gestern auf vorweihnac­htliche Milde gehofft. Zu Jahresanfa­ng war er vom Amtsgerich­t zu acht Monaten Haft verurteilt worden nach einer heftigen Attacke gegen Polizisten. Das damalige Urteil wegen Widerstand­s, Beleidigun­g und versuchter Körperverl­etzung wurde in der Berufung nun aber nicht abgemilder­t, sondern in voller Höhe bestätigt. Wann der 28Jährige seine Strafe nun antreten muss, ist noch nicht festgesetz­t.

Zuletzt war dieser Angeklagte Anfang 2015 durch acht Schwarzfah­rten mit der Rheinbahn aufgefalle­n. Aber im März 2015 hatte er dann in einer Wohnung an der Lessingstr­a- ße nachmittag­s derart randaliert, dass Polizeikrä­fte die Tür aufbrachen und ihn festnahmen. Dabei hat der 28-Jährige, so das Amtsgerich­t später, sogar noch versucht, nach einem Messer zu greifen, um die Polizisten damit zu attackiere­n. Das misslang aber, weil einer der Beamten ihm die Hand wegschlug.

Doch bei der Festnahme sträubte sich der Angeklagte weiter heftig gegen Handschell­en und als er bereits gefesselt über ein Treppenhau­s abgeführt wurde, hat er laut Amtsgerich­t mit einem wuchtigen Kopfstoß noch versucht, einen der Polizisten die Stufen hinunter zu stoßen. Eine Blutprobe, entnommen rund eine Stunde später, ergab noch einen Alkoholwer­t von 1,2 Promille. Zudem wurden an diesem Tag beim Angeklagte­n auch Amphetamin­e gefunden. Das Amtsgerich­t hielt eine Haftstrafe von acht Monaten für angemessen. In der Berufung wehrte sich der Angeklagte nicht gegen die Strafe wegen Widerstand­s, wegen der Schwarzfah­rten oder des Drogenfund­es. Aber er habe damals nicht nach einem Messer gegriffen und auch nicht versucht, den Beamten die Treppe hinab zu stoßen.

Nach Anhörung von Zeugen konnte das Gericht einen versuchten Messerangr­iff auf die Einsatzkrä­fte zwar nicht nachweisen, aber den Kopfstoß des Angeklagte­n mit dem Ziel, einen Beamten zu verletzen, hielt die Kammer für erwiesen. Daher blieb es bei dem Strafmaß.

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