Süchtiger gab Polizisten Kopfstoß
(wuk) Vergeblich hat ein mehrfach vorbestrafter Drogensüchtiger vor dem Landgericht gestern auf vorweihnachtliche Milde gehofft. Zu Jahresanfang war er vom Amtsgericht zu acht Monaten Haft verurteilt worden nach einer heftigen Attacke gegen Polizisten. Das damalige Urteil wegen Widerstands, Beleidigung und versuchter Körperverletzung wurde in der Berufung nun aber nicht abgemildert, sondern in voller Höhe bestätigt. Wann der 28Jährige seine Strafe nun antreten muss, ist noch nicht festgesetzt.
Zuletzt war dieser Angeklagte Anfang 2015 durch acht Schwarzfahrten mit der Rheinbahn aufgefallen. Aber im März 2015 hatte er dann in einer Wohnung an der Lessingstra- ße nachmittags derart randaliert, dass Polizeikräfte die Tür aufbrachen und ihn festnahmen. Dabei hat der 28-Jährige, so das Amtsgericht später, sogar noch versucht, nach einem Messer zu greifen, um die Polizisten damit zu attackieren. Das misslang aber, weil einer der Beamten ihm die Hand wegschlug.
Doch bei der Festnahme sträubte sich der Angeklagte weiter heftig gegen Handschellen und als er bereits gefesselt über ein Treppenhaus abgeführt wurde, hat er laut Amtsgericht mit einem wuchtigen Kopfstoß noch versucht, einen der Polizisten die Stufen hinunter zu stoßen. Eine Blutprobe, entnommen rund eine Stunde später, ergab noch einen Alkoholwert von 1,2 Promille. Zudem wurden an diesem Tag beim Angeklagten auch Amphetamine gefunden. Das Amtsgericht hielt eine Haftstrafe von acht Monaten für angemessen. In der Berufung wehrte sich der Angeklagte nicht gegen die Strafe wegen Widerstands, wegen der Schwarzfahrten oder des Drogenfundes. Aber er habe damals nicht nach einem Messer gegriffen und auch nicht versucht, den Beamten die Treppe hinab zu stoßen.
Nach Anhörung von Zeugen konnte das Gericht einen versuchten Messerangriff auf die Einsatzkräfte zwar nicht nachweisen, aber den Kopfstoß des Angeklagten mit dem Ziel, einen Beamten zu verletzen, hielt die Kammer für erwiesen. Daher blieb es bei dem Strafmaß.