Fonds sorgt für neue Fassaden in der City
Antragssteller können sich bis zu 50 Prozent Kostenzuschuss für Renovierungsprojekte sichern.
HILDEN (cis) Teil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt ist ein Verfügungsfonds. Wegen der Haushaltssperre von Kämmerer Heinrich Klausgrete konnten keine Anträge gestellt werden. Das hat sich mit dem Nachtragshaushalt geändert. Jetzt können sich Antragsteller wieder bis zu 50 Prozent Kostenzuschuss für die FassadenRenovierung sichern. Fünf Fördergesuche sind bei der Stadtverwaltung Hilden bereits eingegangen; vier sind bewilligt. Auch für 2016 gibt es noch Zuschüsse. Sowohl Eigentümer und Erbbauberechtige als auch Mieter können Anträge einreichen, wenn sie eine Hausfassade in der Innenstadt renovieren möchten. Bedingung ist, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Förderzusage nicht beauftragt oder begonnen wurde. Projekte, die dieses Jahr bewilligt werden, können auch im nächsten Jahr ausgeführt werden.
Bei der Investition handelt es sich um eine klassische Win-win-Situation: „Die Eigentümer steigern durch ihr privates Engagement den Wert ihrer Immobilie sowie die Vermietungschancen und tragen nebenbei auch zur Verschönerung der Innenstadt bei“, erklärt Silke de Roode vom Projektmanagement Projekt Innenstadt.
Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen wie Verputzen, Reinigen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden mit ihren Putz- und Fenstergliederungen. „Bis 2019 stehen jährlich 38.000 Euro zur Verfügung; je Sanierung bis zu 10.000 Euro“, erläutert de Roode. „Diese Chance sollte man nutzen.“Die Fördersumme setzt sich aus Geldern des Landes NRW, des Bundes sowie städtischen Eigenmitteln zusammen. Wer zuerst kommt, ma(h)le zuerst.
Heinrich Klausgrete
Welche Gebäude besonders gute Aussichten auf eine Förderung haben sowie Informationen zu den Anforderungen und dem Antragsverfahren finden Interessierte unter hilden.de/projektinnenstadt Grundvoraussetzung ist, dass die Immobilie im Stadtumbaugebiet liegt. Folgende Straßen begrenzen den Bereich: die Berliner Straße im Norden der Innenstadt, Hochdahler Straße und Kirchhofstraße im Osten, im Süden die Straßen Am Kronengarten und Warrington-Platz und im Westen der Stadtpark und die Benrather Straße.
„Fünf Fördergesuche sind eingegangen, vier
sind bewilligt“
Erster Ansprechpartner bei Fragen zu den Kriterien für förderfähige Fassadensanierung ist im Rathaus Lutz Groll (Telefon: 02103 72-416; E-Mail lutz.groll@hilden.de. Für die Betreuung der Anträge ist Christina Herzberg zuständig (Telefon 02103 72-412; Mail christina.herzberg@hilden.de). Fragen zum Thema Denkmalschutz beantwortet Karin Herzfeld unter Telefon 02103 72428 oder per E-Mail unter karin.herzfeld@hilden.de.