Im Berufsleben den Spieltrieb nutzen
Bonuspunkte für gute Leistungen und ein Fortschrittsbalken für laufende Projekte: Was es sonst nur bei Computerspielen gibt, taucht immer öfter in der Berufswelt auf. Gamifizierung nennen Experten das. Ganz neu ist die Idee aber nicht.
Ein großes Online-Rollenspiel wie „World of Warcraft“richtig zu lernen, ist fast Arbeit: eine ganze Welt voller Gegner mit Stärken und Schwächen. Dazu kommen zahlreiche Zaubersprüche, alle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Mitspieler, die organisiert werden wollen. Millionen von Spielern machen sich freiwillig diese Mühe – und haben Spaß dabei. Wäre es nicht toll, wenn die Arbeit und andere lästige Tätigkeiten ebenso viel Spaß machen würden? Das ist die Idee hinter Gamifizierung oder Gamification im Berufsleben.
Dabei werden kleine Tricks und Mechanismen, mit denen Computerspiele ihre Nutzer motivieren und erziehen, in die reale Welt und ins Berufsleben übertragen. „Im Prinzip funktioniert das überall, wo menschliche Verhaltensweisen beeinflusst werden sollen“, sagt Mario Herger, der verschiedene Unternehmen beim Einsatz von Gamification für Kunden und Mitarbeiter berät. „Die Idee ist im Grunde nichts Neues“, sagt er. „Ränge, Posten oder Statussymbole im Unternehmen sind im Grunde nur Belohnungen für Erreichtes, das gibt es in Spielen auch.“Auch außerhalb des Berufslebens gab und gibt es zahlreiche Beispiele für Gamifizierung. Das reicht vom Punkte- oder Meilensammeln der Bonusprogramme von Geschäften und Fluglinien bis zu dem Fortschrittsbalken, mit dem Netzwerke wie Xing und Linkedin ihre Nutzer motivieren, ihr Profil möglichst vollständig auszufüllen.
Auch wenn es sie schon länger gibt, ein Trendthema für die Arbeitswelt ist Gamifizierung erst seit ein paar Jahren. Das liegt zum einen an der Digitalisierung, durch die es (bü) Persönlichkeitsrecht Verletzt ein Arbeitgeber, der mit einem Mitarbeiter in einem längeren Streit um dessen Leistungen steht, dessen Persönlichkeitsrecht, indem er ihn vom Betreten des Fertigungsbereiches ausschließt, für den er zuvor verantwortlich war, so kann er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet sein. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Dies vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den unliebsamen Mitarbeiter in einem Konferenzraum unterbringt, ohne ihn mit einem Computer auszustatten beziehungsweise ein Telefon zur Verfügung zu stellen, um ihn durch dieses Vorgehen zum Abschluss einer Abfindungsvereinbarung zu bewegen. „In diesem Vorgehen lag eine offen zu Tage getretene Ausgrenzung und Herabwürdigung des Mitarbeiters, die als rechtswidrige Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bewerten ist. Insbesondere steht der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers gegenüber“, erläuterte das Gericht. Denn der Arbeitnehmer sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet gewesen, das Abfindungsangebot seines Arbeitgebers anzunehmen. (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 313/15) Mindestlohn Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der im Jahr 2015 eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auch durch einen geringeren Stundensatz erfüllt werden kann, wenn durch die Zahlung von Extra-Zuwendungen (etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) – auf das Jahr gesehen – „8,50 Euro pro Stunde“erreicht werden. Das gilt jedoch nicht für Nachtzuschläge, die auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn als „vereinbarter“Stundenlohn acht Euro (plus regelmäßige anteilige Einmalzahlungen) anzusetzen wären. (LAG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 2002/15) Krankmeldung Der Arbeitgeber darf von einem Mitarbeiter, der sich arbeitsunfähig krank gemeldet hat, eine Angabe über die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit verlangen. Er muss sich mit der ärztlichen Angabe „bis aus Weiteres“nicht zufrieden geben, weil er sich organisatorisch einrichten muss. Das gilt nicht nur für die Dauer der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, sondern auch für die Zeit danach, wenn die Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung begonnen hat. (LAG Hamm, 10 Sa 960/12) schlicht mehr Möglichkeiten zum Einsatz gibt. Der andere Grund ist die Generation der Millenials, die zurzeit auf dem Arbeitsmarkt immer präsenter wird: Zwischen 1980 und 1999 geboren, ist sie mit Computerspielen und ihren Mechanismen aufgewachsen.
„In einem Spiel weißt du immer, was du erreicht hast, was du noch erreichen kannst und wie du besser wirst“, erklärt Herger. „Da bekomme ich auch sofort Feedback auf mein Handeln. In Unternehmen und im Job gibt es das in der Regel nicht.“Millenials erwarten das aber von ihrem Arbeitgeber, so der Experte – Gamifizierung sei ein Weg, diese Erwartungen zu erfüllen.
Wie diese Gamifizierung genau aussieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für Aus- und
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