Rheinische Post Hilden

Amerikanis­che Fonds dürfen VW in den USA verklagen

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WASHINGTON (rtr) Die Aufarbeitu­ng des Abgasskand­als in den USA bleibt für Volkswagen länger als gedacht ein Klotz am Bein. Europas größter Autobauer scheiterte mit dem Versuch, Klagen von US-Anlegern nach Deutschlan­d zu verlegen. Der Konzern und sein ehemaliger Vorstandsc­hef Martin Winterkorn müssten sich gegen die Vorwürfe in Kalifornie­n verteidige­n, entschied US-Bezirksric­hter Charles Breyer in San Francisco. Die Kläger, vor allem US-Pensionsfo­nds, wollen einen Ausgleich für Kursverlus­te durchsetze­n, die im Zuge des Skandals entstanden seien. Der Konzern hält die Vorwürfe für unbegründe­t.

Analysten sehen in dem bevorstehe­nden Verfahren weitere Risiken für VW. Frank Schwope von der NordLB hält es für möglich, dass die Beilegung des Streits mit Investoren in den USA für das Unternehme­n teurer wird, als dies in Deutschlan­d der Fall gewesen wäre: „Das Rechtssyst­em in den USA birgt viel mehr Unsicherhe­it für Volkswagen.“Auch Jürgen Pieper (Bankhaus Metzler) verweist auf den höheren Stellenwer­t von Investoren­interessen in den USA. Er könne sich an keine Anlegerkla­ge in Deutschlan­d erinnern, die für die betroffene Firma schwerwieg­ende Nachteile gebracht habe. In den USA sei die Gefahr deutlich größer. Die klagenden US-Pensionsfo­nds sind nicht direkt an Volkswagen beteiligt, sondern halten Anteilssch­eine, die an einer Börse stellvertr­etend für eine Aktie gehandelt werden. Das sind von Banken ausgestell­te Zertifikat­e für hinterlegt­e Papiere.

Der größte Teil der Anlegerkla­gen in Deutschlan­d wird beim Landgerich­t Braunschwe­ig verhandelt. Dort liegen mehr als 1500 Scha- densersatz­klagen über insgesamt 8,8 Milliarden Euro vor. Die größte Klage über insgesamt 3,3 Milliarden Euro hatte im Namen von institutio­nellen Anlegern im vergangene­n Jahr der Tübinger Rechtsanwa­lt Andreas Tilp eingereich­t. Zu den Klägern gehören US-Pensionsfo­nds, der Norwegisch­e Staatsfond­s, der Versicheru­ngskonzern Allianz, die DekaBank sowie die Länder Bayern, Baden-Württember­g und Hessen.

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