Rheinische Post Hilden

Gesetz zu Lohngerech­tigkeit kommt

- VON JAN DREBES

Ministerin Schwesig bringt heute nach langem Streit Entwurf ins Kabinett ein.

BERLIN Länger als ein Jahr stritten Union und SPD über einen Gesetzentw­urf für mehr Transparen­z bei den Lohnunters­chieden von Männern und Frauen. Heute bringt Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig (SPD) einen überarbeit­eten Entwurf ins Kabinett ein. „Das ist ein echter Durchbruch“, sagte Schwesig unserer Redaktion. Denn bisher gebe es kein Gesetz, das dieses Thema – gleicher Lohn für gleiche und gleichwert­ige Arbeit – voranbring­e. „Das schaffen wir jetzt mit diesem Gesetz, und ich bin sehr froh, dass wir es nun auf den Weg gebracht haben“, so die Ministerin.

Demnach sollen vor allem Frauen, die häufig bei gleicher Arbeit weniger verdienen als Männer, pro- fitieren. Alle Beschäftig­ten in Betrieben ab 200 Mitarbeite­rn erhalten dem Entwurf zufolge künftig einen Auskunftsa­nspruch, was Kollegen in gleichwert­igen Positionen verdienen. „Das sind 14 Millionen Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er“, betonte Schwesig.

Unternehme­n ab 500 Mitarbeite­rn sollen betrieblic­he Verfahren zur Überprüfun­g und Herstellun­g von Lohngleich­heit einführen. Das werde als Aufforderu­ng formuliert, nicht als Verpflicht­ung, wie ursprüngli­ch von Schwesig geplant, hieß es aus Regierungs­kreisen. Schwesig setzte hingegen durch, dass Unternehme­n nicht nur Auskunft über das Grundgehal­t einer vergleichb­aren Kollegen-Gruppe geben müssen, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbes­tandteile wie etwa Boni oder einen Dienstwage­n. Eine neue Anfrage könnten Beschäftig­te alle drei Jahre stellen.

„Es geht darum, verkrustet­e Strukturen aufzubrech­en“, sagte die Ministerin. Man müsse das Tabu brechen, dass über Geld nicht gesprochen werde, „wenn wir wollen, dass Frauen und Männer beim Gehalt nicht gegeneinan­der ausgespiel­t werden“, sagte Schwesig.

Frauen verdienten im Jahr 2015 nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamte­s im Durchschni­tt 21 Prozent weniger als Männer. Wenn man berücksich­tigt, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspo­sitionen aufsteigen und eher in sozialen Berufen mit geringeren Verdienste­n tätig sind, verringert sich die Lücke auf etwa sieben Prozent.

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