Rheinische Post Hilden

Vogelgripp­e: Kreis errichtet Schutzzone

- VON ARNE LIEB UND OLIVER WIEGAND

Der Verdacht auf Vogelgripp­e bei einem toten Schwan am Unterbache­r See hat sich bestätigt. Die Behörden haben ein Sperrgebie­t eingericht­et und bitten Hunde- und Katzenhalt­er um Mithilfe gegen die Infektion.

ERKRATH/DÜSSELDORF In der Nachbarsta­dt Düsseldorf gibt es den ersten Fall von Vogelgripp­e. Ein Spezialins­titut hat den Verdacht bestätigt, dass ein toter Schwan mit dem hochanstec­kenden Virus H5N8 infiziert war. Das Tier war am 3. Januar auf dem Campingpla­tz Nord am Unterbache­r See gefunden worden. Was ist passiert?

Seit November sind wieder Fälle von Vogelgripp­e in Deutschlan­d nachgewies­en worden. Insbesonde­re bei landwirtsc­haftlichen Betrieben führt das zu großer Sorge. Denn der Erreger ist sehr gefährlich für Hausgeflüg­el, also etwa Hühner. Eine Infektion führt schnell zum Tod.

Als Überträger gelten Wildvögel wie Enten und Schwäne. Deshalb versuchen die Behörden zu vermeiden, dass Wildvögel oder ihr Kot in Kontakt mit Hausgeflüg­el kommen. Auch in NRW gilt daher eine sogenannte Aufstallpf­licht, Geflügelha­lter müssen deshalb besondere Schutzmaßn­ahmen ergreifen. Was bewirkt der neue Fund? Seit dem neuen Ausbruch in Deutschlan­d untersuche­n die Behörden verstärkt Wildvögel. Dass das Virus nun auch in Düsseldorf nachgewies­en wurde, überrascht Experten nicht. Um eine Ausbreitun­g des Virus zu verhindern, hat der Kreis Mettmann gestern eine „Allgemeinv­erfügung“erlassen. In dieser wird ein Beobachtun­gsgebiet festgesetz­t, das Teile der Städte Erkrath und Hilden umfasst. Innerhalb des Beobachtun­gsgebietes be- findet sich in Erkrath der gesamte Ortsteil Unterfeldh­aus sowie der südliche Teil von Alt-Erkrath (hier bis zur Linie Düsseldorf­er Straße / Neanderstr­aße / Kreuzstraß­e / Hölderlins­traße).

Was gilt in diesem Beobachtun­gsgebiet? Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufe­n. Alle Hunde sind anzuleinen und auch Freigänger­katzen im Haus zu behalten. Hunde und Katzen selbst können sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kommen freilaufen­de Tiere in Kontakt mit Kot und Kadavern und gelten daher als Überträger.

Für Geflügelha­lter besteht im gesamten Kreis Mettmann die Aufstallun­gspflicht, wonach Geflügel in geschlosse­nen Ställen oder in vergleichb­ar gesicherte­n Vorrichtun­gen zu halten ist. Auch ist die Hal- tung von Geflügel wie Hühnern, Puten, Perl- und Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen unverzügli­ch dem Veterinära­mt des Kreises anzuzeigen (Telefonnum­mer 02104 99-1857, veterinaer­wesen@kreis-mettmann.de), soweit dies bislang noch nicht geschehen sein sollte. Gehaltene Vögel dürfen bis zum 25. Januar nicht aus dem Beobachtun­gsgebiet nach außerhalb verbracht wer-

Die Ansteckung­sgefahr betrifft insbesonde­re Hühnervöge­l. Werden deren Kadaver gefunden, sollte das Ordnungsam­t der Stadt oder das Veterinära­mt des Kreises Mettmann informiert werden.

Die Gefahr einer Infektion von Menschen mit der Geflügelpe­st ist sehr gering. Um alle Möglichkei­ten einer Übertragun­g auszuschli­eßen und eine Verschlepp­ung zu vermeiden, sollten diese Kadaver jedoch nicht angefasst werden. Besteht Gefahr für Menschen? Eine Infektion lässt sich nicht ausschließ­en, gilt aber als extrem unwahrsche­inlich. Die Behörden raten, die üblichen Hygienevor­schriften wie häufiges Händewasch­en zu beachten.

 ??  ?? Innerhalb des rot umrandeten Gebiets dürfen Hunde nicht mehr ohne Leine laufen. Freigänger­katzen sollte nicht hinaus gelassen werden. Das gilt vorläufig bis zum 25. Januar.
Innerhalb des rot umrandeten Gebiets dürfen Hunde nicht mehr ohne Leine laufen. Freigänger­katzen sollte nicht hinaus gelassen werden. Das gilt vorläufig bis zum 25. Januar.

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