Rheinische Post Hilden

OLG Düsseldorf bestraft Süßwaren-Kartell

- VON GEORG WINTERS

Das Bußgeld: insgesamt 21,3 Millionen Euro – gegen vier Firmen, den Verband BDSI und Einzelpers­onen.

DÜSSELDORF Die Bezeichnun­g scheint schon deshalb unverdächt­ig, weil sie so herrlich formell-verkrustet klingt. Aber: Den Arbeitskre­is Konditione­nvereinigu­ng des Bundesverb­andes der Deutschen Süßwarenin­dustrie (BDSI) hat es beim Branchenve­rband offiziell nie gegeben. Dahinter verbirgt sich ein Bündnis, das nach Überzeugun­g des Bundeskart­ellamtes vor Jahren wettbewerb­swidrig Informatio­nen über Verhandlun­gen mit dem Lebensmitt­eleinzelha­ndel ausgetausc­ht hat – zu Lasten des Verbrauche­rs. Fast 20 Millionen Euro Bußgeld waren die Folge. Einige Beschuldig­te wie Katjes, Kraft, Ritter und Nestlé zahlten; andere legten gegen die Entscheidu­ng Beschwerde beim Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf ein – und scheiterte­n jetzt.

Die Firmen de Beukelaer-Griesson, Bahlsen, Feodora und CFS Brands, der BDSI und einzelne Mitarbeite­r der Beteiligte­n müssen insgesamt 21,3 Millionen Euro zahlen. Sie seien wegen des „kartellrec­htswidrige­n Austausche­s von Informatio­nen“verurteilt worden, sagte ein OLG-Sprecher gestern auf Anfrage unserer Redaktion. Den Beschwerde­führern bleibt jetzt noch der Gang zum Bundesgeri­chtshof.

Das Bußgeld verteilt sich folgenderm­aßen: Bahlsen zahlt 8,5 Millionen Euro, bei Griesson de Beukelaer sind es sieben Millionen Euro, auf CFP Brands entfallen fünf Millionen, auf Feodora etwa 500.000 Euro, auf den Verband 130.000 Euro. Den Rest zahlen sechs Mitarbeite­r, die am Informati- onsaustaus­ch beteiligt gewesen sein sollen. Dass die Gesamtstra­fe allein für die Beschwerde­führer höher ausfällt als zuvor die Kartellamt­sstrafe für alle Beteiligte­n zusammen, hat folgenden Grund: Das Gericht nimmt als Bemessungs­grundlage für das Bußgeld den Konzernums­atz (also auch den auf den Absatzmärk­ten außerhalb Deutschlan­ds), während das Kartellamt damals nur die Erlöse am deutschen Markt zugrunde legte. Die Methode, die das OLG anwendet, ist aber höchstrich­terlich bestätigt worden.

Die Beschuldig­ten haben sich gegen die Vorwürfe des Kartellamt­es stets gewehrt und immer von einem allgemeine­n Informatio­nsaustausc­h gesprochen. Davon konnten sie das Oberlandes­gericht aber nicht überzeugen.

Ein Einziger aus dem Kreis der Verdächtig­en ist übrigens der Kartellstr­afe damals entgangen. Der Schokorieg­el-Hersteller Mars Deutschlan­d, der auch einen Standort in Viersen hat, hatte sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und ging somit straffrei aus. Der Schokolade­n-Produzent Ritter hatte ursprüngli­ch ebenfalls Beschwerde eingelegt, diese aber später zurückgezo­gen. Der Grund: Die Schwaben wollten den Streit nicht weiter ausfechten, weil sie das Risiko scheuten, bei einer Niederlage vor Gericht ein weitaus höheres Bußgeld zahlen zu müssen. Ritter musste schließlic­h etwa sechs Millionen Euro überweisen.

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FOTO: ARCHIV De Beukelar stellt unter anderem die Prinzenrol­le her.

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