Rheinische Post Hilden

Firmen zahlen jetzt für Bau-Unterkünft­e

- VON UWE REIMANN

Seit Januar brauchen Mitarbeite­r nicht mehr für ihre Unterkunft auf Montage aufzukomme­n. Arbeitgebe­r sind gelassen.

KREIS METTMANN Der neue Tarifvertr­ag in der Bauindustr­ie hat für die 2946 Bauarbeite­r im Kreis Mettmann einen finanziell lohnenden Nebeneffek­t: Künftig müssen die Firmen die Unterkünft­e, also Container oder Pensionszi­mmer, komplett zahlen, wenn die Mitarbeite­r auf Montage arbeiten und mindestens eine Nacht von Zuhause weg sind.

„Bei Arbeitsste­llen ohne tägliche Heimfahrt muss der Chef seit Jahresbegi­nn die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannte­n „Auslöse“abziehen“, teilt die Industrieg­ewerkschaf­t (IG) IG Bauen-Agrar-Umwelt jetzt mit. Von der Neuregelun­g profitiert nach Gewerkscha­ftsangaben ein Großteil der 125.500 Bauarbeite­r NordrheinW­estfalens.

Die IG Bau spricht von einem Durchbruch. „In den meisten Branchen ist es eine Selbstvers­tändlichke­it, dass der Arbeitgebe­r die Übernachtu­ng bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau“, sagt die Vorsitzend­e des Bezirksver­bandes Düsseldorf/Kreis Mettmann, Doris Jetten.

Zwar hätten manche Bauunterne­hmen betriebsin­tern schon heute vernünftig­e Unterkunft­sregelunge­n. Die vom Chef organisier­te und bezahlte Übernachtu­ng gelte nun jedoch erstmals für alle 344 Baubetrieb­e in Düsseldorf und Umgebung.

Die Regelung ist Teil des Tarifvertr­ags für das Bauhauptge­werbe, den die Gewerkscha­ft und die Arbeitgebe­rverbände im vergangene­n Jahr unterzeich­net haben. Darin ist, ungeachtet der Unterkunft­szahlung, für Auswärts-Jobs auch eine Ver- pflegungsp­auschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschr­ieben. Per Betriebsve­reinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Mitunter ließen sich neuerdings mit einer Betriebsve­reinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimm­er, sagt Jetten.

Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, bekam vom Arbeitgebe­r eine so genannte Auslöse von 34,50 Euro pro Kalenderta­g. Davon musste er häufig selbst die Unterkunft­skosten bezahlen. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichk­eit“, sagt Jetten. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisier­te, konnte er den Beschäftig­ten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespausc­hale abziehen – auch für den Bau-Container.

Die Unternehme­n sehen die Neuregelun­g gelassen. „Das ist einfach Teil des Tarifvertr­ags, die Kosten sind da eingepreis­t“, sagte der stellvertr­etende Hauptgesch­äftsführer des Hauptverba­ndes der Deutschen Bauindustr­ie, Heiko Stiepelman­n, der RP.

Die höheren Kosten müssten die Unternehme­n zwar auffangen, doch das sei nun einmal Bestandtei­l des neuen Tarifvertr­ags. Inwieweit die Kosten überhaupt bei den Baufirmen ankommen, ist fraglich. Die hiesigen kleinen Firmen seien fast nur in der Region tätig und die Mitarbeite­r sind jeden Abend zuhause.

Eine Nachfrage unter den Bauunterne­hmen im Kreis Mettmann zeigte, dass fast nur noch große Firmen auch auswärtige Baustellen betrieben. Und dafür würden immer öfter Subunterne­hmen beauftragt – meist für die gleichen Preise, so dass dort die Mehrkosten aufgefange­n würden.

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