Rheinische Post Hilden

Konzession­en für Spielhalle­n enden

- VON GÖKÇEN STENZEL

Stadt wünscht sich eine gesicherte gesetzlich­e Handhabe, hat sie aber nicht.

HILDEN Spielhalle­n in Hilden werden regelmäßig überfallen – und waren soeben erst Gegenstand einer „XY“-Fahndung im Fernsehen. Die Überfälle ereignen sich nachts nach 1 Uhr, eine Uhrzeit, zu der die Hallen nach dem Willen des Gesetzgebe­rs geschlosse­n sein müssten. Aber: Die Hildener Spielhalle­n haben noch alte Konzession­en, nach denen sie bis 5 Uhr geöffnet haben dürfen. Ein Streit zwischen Stadt und einem der Betreiner darüber liegt noch bei Gericht, und Erster Beigeordne­ter Norbert Danscheidt ist „fast sicher, dass in diesem Jahr kein Urteil mehr kommt“. Denn zum Ende 2017 laufen die alten Erlaubnisp­apiere ohnehin ab, werden die Karten neu gemischt.

Acht Spielhalle­n hat Hilden, die von acht Firmen betrieben werden. Hinzu kommen etliche Spielgerät­e in Gaststätte­n: Drei sind pro Gaststätte erlaubt. Wenn jemand drei Gaststätte­n in seinen Räumen einrichtet, kann er entspreche­nd viele Geräte aufstellen. So geschehen in der „Sportsbar“an der Benrather Straße. Drei Gaststätte­n sind dort angemeldet, neun Geräte dürfen darin stehen und tun es auch.

Klar ist lediglich, dass die neuen Konzession­en die nächtliche Sperrzeit berücksich­tigen werden. Um 1 Uhr ist Schluss. Wer allerdings gehofft hat, die Anzahl der Spielhalle­n werde sich reduzieren, wird wohl enttäuscht. Nach jetziger Verordnung sind nämlich „Härtefälle“zugelassen, und dabei handelt es sich nicht nur um Ausnahmen, wie Ordnungsam­tsleiter Michael Siebert erklärt: „Ein Betreiber muss lediglich darlegen, wie viel er investiert hat und dass er bei einer Schließung auf seinen Kosten sitzenblei­ben würde – dann kann die Härtefallr­egel schon greifen.“Siebert glaubt, dass der seit 2011 gültige Glückspiel­staatsvert­rag schon bald relativier­t sein wird. „Das EU-Recht ist liberaler“, gibt er zu bedenken. Siebert will die Spielhalle­n auch nicht verteufelt sehen. Konzession­ierte Einrichtun­gen sind ihm allemal lieber als ein Abdriften der Spieler ins Internet und in die Illegalitä­t. Spielhalle­n-Betreiber seien Geschäftsl­eute und das Verdrängen von Hallen bedeute mitnichten Spielersch­utz. Der könne nur in einem unüberschr­eitbaren Einsatzlim­it des Spielers liegen, glaubt er.

Sei jedoch eine Reduzierun­g und Rückdrängu­ng vom Gesetzgebe­r gewünscht – dann bräuchten die Städte auch eine wasserfest­e Handhabe. Die jetzigen Verordnung­en würden von den versierten Juristen des Verbands in der Luft zerrissen, bei Einschränk­ungen und Verboten „müssen wir mit Schadeners­atzforderu­ngen rechnen“, so Danscheidt, der von Unzufriede­nheit mit dem Gesetz und dem Ministeriu­m spricht. Beispiel 350-Meter-Regel: Nach dem Glückspiel­vertrag müssen 350 Meter Luftlinie zwischen zwei Spielhalle­n liegen. „Das wurde bereits aufgeweich­t und in 350 Meter Weg umgewandel­t.“

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FOTO: DTH Anfang 2018 müssen Spielhalle­n-Konzession­en erneuert werden.

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