Rheinische Post Hilden

Schäuble begrenzt Zugang zu sensiblen Firmendate­n

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Das von Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante nationale elektronis­che Transparen­zregister mit Angaben über die tatsächlic­hen Eigentümer aller deutschen Unternehme­n und Stiftungen soll nun doch nicht für Jedermann im Internet einsehbar sein. Stattdesse­n solle es nur noch einen „gestaffelt­en Zugang“zu diesen Informatio­nen geben, erfuhr unsere Redaktion aus Regierungs­kreisen. In einem ersten Gesetzent- wurf zur Umsetzung der vierten EUGeldwäsc­herichtlin­ie in nationales Recht hatte Schäuble dagegen noch vorgesehen, das Transparen­zregister grundsätzl­ich für jedermann im Internet zugänglich zu machen.

Gegen die Beschränku­ng des Kreises der Zugangsber­echtigten in der neuen Version des Gesetzentw­urfs protestier­t jetzt aber Justizmini­ster Heiko Maas (SPD). Es gebe in der Regierung noch Abstimmung­sbedarf, hieß es in den Kreisen. Die Zeit drängt: Der Entwurf muss am 8. Februar vom Kabinett gebilligt wer- den, damit die Richtlinie rechtzeiti­g im Juni umgesetzt werden kann.

Das Transparen­zregister ist Teil des Zehn-Punkte-Aktionspla­ns, den Schäuble nach der Enthüllung der „Panama Papers“-Affäre im April 2016 aufgestell­t hatte. In dem mittelamer­ikanischen Land hatte die Kanzlei Mossack Fonseca als Dienstleis­ter für Kunden in aller Welt über 300.000 Briefkaste­nfirmen geschaffen. Sie wurden für legale Strategien der Steuerverm­eidung genutzt, aber auch für Steuer- und Geldwäsche­delikte. Die Transparen­zregister, die alle 28 EU-Staaten einführen müssen und die miteinande­r vernetzt werden sollen, sollen Steuertric­ks, Geldwäsche und Terrorismu­sfinanzier­ung über Briefkaste­nfirmen erschweren.

Anders als zunächst geplant sollen jedoch nur Behörden einen einfachen, uneingesch­ränkten Zugang zum Register erhalten. Zudem sollen sogenannte Verpflicht­ete in Unternehme­n und Banken im Rahmen von Kundensorg­faltspflic­hten Zugang bekommen. Auch „sonstige Personen mit berechtigt­em Interes- se“können das Register auf Antrag einsehen. Wer ein berechtigt­es Interesse hat, entscheide­t die Regierung. Dazu sollen grundsätzl­ich auch Journalist­en oder Vertreter von Nichtregie­rungsorgan­isationen gehören, hieß es. Begründet wird die Beschränku­ng der Zugangsber­echtigten damit, dass die Mehrheit der EU-Staaten ihre Meinung geändert habe: Auch andere Länder wollten nun lieber den Zugang beschränke­n, statt jedermann Einblick in die Eigentumsv­erhältniss­e aller Firmen zu geben.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany