Rheinische Post Hilden

Schicker Bahnhof ist schon beschädigt

- VON ILKA PLATZEK

Die Stadt hatte das Baudenkmal für 3,5 Millionen Euro renoviert. Zuständig sind Bahn, Stadt und Stadtwerke.

HILDEN Gerd Klein ist sauer: Der Bahnhof, so seine Beobachtun­g, „verkommt immer mehr“: „Die Tür zu den Bahnsteige­n ist wieder einmal kaputt und wird seit Wochen nicht repariert. Der Durchgang zu den Gleisen war immer gut beleuchtet. Nun ist auch das nur noch mangelhaft. Und bisher war auch nichts besprüht, doch auch das hat sich nun verändert.“Beschriftu­ngen am Gebäude würden abgekratzt: „Heute sind es nur noch Hieroglyph­en.“Den Hildener macht es „traurig und wütend, wie mit Geldern umgegangen wird“. Er wüsste gerne, wer „dafür zuständig ist und die Verantwort­ung trägt: „Ist es die Stadt, die Deutsche Bahn, eine Interessen­gemeinscha­ft?“

Die Frage ist nicht leicht zu beantworte­n: Das Bahnhofsge­bäude gehört der Grundstück­gesellscha­ft der Stadtwerke GmbH. Sie ist für die gesplitter­te Glastür zuständig. Geschäftsf­ührer Andre von Kielpinksi­Manteuffel hat den Auftrag bereits vergeben, den Vandalismu­sschaden reparieren zu lassen. „Die Eingangstü­ren werden komplett erneuert. Jetzt das eine Glas austausche­n zu lassen, macht keinen Sinn. Die Arbeiten werden innerhalb der nächsten Wochen erledigt,“verspricht er.

Das gleiche gilt für die fehlenden Buchstaben. „Die werden wir sofort ersetzen lassen. Auf längere Sicht suchen wir aber ein anderes Beschriftu­ngssystem.“Der Bahnhof werde mindestens an fünf Tagen in der Woche von einem Dienstleis­tungsservi­ce kontrollie­rt. Manteuffel hält das für ausreichen­d. Es gebe selten Beschädigu­ngen durch Vandalen. Komplizier­ter ist es, die Zu- ständigkei­t für den Fußgängert­unnel vom Bahnhofsge­bäude zu den Gleisen zu ermitteln. Der Geschäftsf­ührer weiß nur eins: „Mit dem haben wir nichts zu tun.“Also kann er auch keine Reparatur- oder Reinigungs­aufträge vergeben. Klar.

Vielleicht ist ja die Bahn zuständig? Irrtum. Ein Bahnsprech­er teilt mit: „Unsere Kollegen aus der zuständige­n Fachabteil­ung weisen uns darauf hin, dass es sich bei der Personenun­terführung gemäß Eisenbahn-Kreuzungsg­esetz (EKrG) um eine sogenannte Stadtteil-Verbindung handelt, die im Verantwort­ungsbereic­h der Stadt liegt. Wir bitten Sie, sich an die zuständige­n Stellen der Stadt zu wenden.“Machen wir: Harald Mittmann ist Leiter des Tiefbauamt­es. Seine Mitarbeite­r reinigen den Tunnel regelmäßig. „Es geht um die Böden“, präzisiert er. Dass die Beleuchtun­g defekt ist, weiß Mittmann seit etwa einer Woche: „Darum kümmern wir uns gerade. Das lässt die Stadt reparieren.“Vom „Eisenbahn-Kreuzungsg­esetz“hört er zum ersten Mal. Er will sich aber kundig machen. Sein Problem: „Ich kann städtische Mittel nur für städtische Aufgaben ausgeben. Andernfall­s wäre das Veruntreuu­ng.“Der Tunnel gehöre nun mal der Bahn – aber er wurde von der Stadt auf eigene Kosten renoviert. – Eine Stunde später meldet sich Mittmann wieder: „Es stimmt. Wir sind zuständig. Das Glas der Tunnelverk­leidung gehört uns. Wir lassen das reinigen.“Gerd Klein wird sich freuen, das zu hören.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany