Rheinische Post Hilden

Bewährungs­strafe für Ex-Uniklinik-Chef Raab

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Dem 63-Jährigen drohen nach dem Urteil wegen Untreue auch dienstlich­e Konsequenz­en.

(wuk) Mit einem Schuldspru­ch wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und einer Bewährungs­strafe von acht Monaten hat das Landgerich­t gestern den Strafproze­ss gegen Ex-Uniklinik-Chef Wolfgang Raab abgeschlos­sen. Der 63-Jährige muss als Bewährungs­auflage 10.000 Euro an den Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Heine-Uni zahlen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte auf zehn Monate Haft mit Bewährung plädiert. Die Verteidige­r forderten Freispruch.

Rund 28.400 Euro beträgt laut Richterspr­uch der materielle Scha- den für die Uniklinik, weil Raab eine zahnärztli­che Privatambu­lanz auf dem Klinikgelä­nde jahrelang fast ausschließ­lich durch einen wissenscha­ftlichen Mitarbeite­r betreuen ließ, der aus Uni-Mitteln bezahlt wurde. Die Richter gingen davon aus, dass dieser wöchentlic­h 32,75 Stunden dort tätig war. Zusätzlich stellten sie fest, dass der Uniklinik ein weiterer, nicht wirtschaft­licher Schaden entstanden sei, weil jener Mitarbeite­r auch aus seinen Kernaufgab­en für die Uni abgezogen worden sei. Wie zuvor die Staatsanwä­lte kritisiert hatten, stell- te auch das Gericht fest, das NRWWissens­chaftsmini­sterium habe seine „Aufsichtsp­flichten nicht ausreichen­d wahrgenomm­en“. Mehrere Informatio­nen über die Abläufe in der Privatambu­lanz und die Rolle von Raab hatten offenbar nicht zu Konsequenz­en geführt. Das Gericht ging davon aus, dass Raab sich einer „schweren Pflichtver­letzung“schuldig gemacht hat, die ihm allerdings leicht gemacht worden sei.

Die Staatsanwä­lte hatten zunächst sogar einen Schaden von rund 350.000 Euro für die Uniklinik errechnet, das im Prozess jedoch auf 208.000 Euro korrigiert. Raabs Verteidige­r hatten den Schaden mit maximal 28.348,96 Euro beziffert. Dieser Variante haben sich die Richter angeschlos­sen.

Welche weiteren Folgen der Schuldspru­ch für Raab hat, muss gesondert geprüft werden. Die Uni will auf Basis des 2012 eingeleite­ten, bis dato ruhenden Disziplina­rverfahren­s zeitnah entscheide­n, welche Konsequenz­en sich aus dem – noch nicht rechtskräf­tigen – Urteil ergeben. Auch die Uniklinik will zeitnah über dienstlich­e Konsequenz­en entscheide­n.

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