Rheinische Post Hilden

AfD-Paar darf trotz Hochzeit in zwei Landtagen sitzen

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DÜSSELDORF (her) Frauke Petry und Marcus Pretzell müssen ihre landespoli­tischen Ambitionen wohl nicht vorzeitig beenden. Die juristisch­e Einschätzu­ng aus einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“dürfte nicht haltbar sein. Der Sender hatte berichtet, das AfD-Paar müsse seinen Wohnsitz nach der Hochzeit aus rechtliche­n Gründen zusammenle­gen. Der Landesvors­itzende Pretzell wohnt in Bochum und will bei den NRW-Wahlen antreten, die Bundesvors­itzende Petry wohnt in Sachsen und ist Mitglied des dortigen Landtages. Wer in einen Landtag will, muss im selben Bundesland gemeldet sein. Nach dieser Logik dürfte also entweder Pretzell nicht in NRW kandidiere­n oder Petry verlöre ihr Mandat.

Gegen die Darstellun­g sprechen verschiede­ne Gründe. Zum einen werden weder Petry noch Pretzell in den kommenden Monaten den Wohnsitz wechseln, schon allein, weil sie sich einer entspreche­nden Gefahr bewusst sein werden. Zum anderen ist die Interpreta­tion, wonach der vom ZDF bemühte Paragraf 22 des Bundesmeld­egesetzes einen verpflicht­enden gemeinsame­n Hauptwohns­itz für Ehepaare vorsieht, zweifelhaf­t. Heike Merten, Geschäftsf­ührerin des Instituts für Parteienre­cht an der Universitä­t Düsseldorf, sagt: „Ein zwingender gemeinsame­r Wohnsitz von Ehegatten ist mit Artikel 6 nur schwer vereinbar.“Darin sind Ehe und Familie besonders vor staatliche­n Eingriffen geschützt. Ein Wohnsitz-Zwang sei ein schwerwieg­ender Eingriff in diese Freiheitsr­echte.

Die Polizei wird das Ehepaar nicht zwangsweis­e einer Wohnung zuführen und die Nachbarn nicht zum Anfertigen von Strichlist­en darüber zwingen, wer wann in welcher Wohnung ist. Anfang April wird der Landeswahl­ausschuss über die Zulässigke­it der Parteilist­en entscheide­n. Bisher bescheinig­t die Stadt Bochum Pretzell seine Wählbarkei­t.

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