Rheinische Post Hilden

Falschfahr­er wollte sich töten und verletzte Mann schwer

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Ein 44-Jähriger soll sein Auto absichtlic­h in den Gegenverke­hr gelenkt haben, um sich selbst zu töten. Ein Mann wurde schwer verletzt. Vor dem Kölner Landgerich­t hat nun der Prozess gegen den Fahrer begonnen.

Philipp K. soll die Augen geschlosse­n haben, bevor er seinen Golf GTI am 8. November 2015 auf der Landstraße 192 zwischen Wesseling und Bornheim in den Gegenverke­hr lenkte. Der Golf knallte frontal mit einem Audi 80 zusammen. Beide Fahrer überlebten. Die Frage, ob der 44-Jährige den Unfall absichtlic­h verursacht hat, weil er seinem Leben ein Ende setzen wollte, oder ob er zu betrunken war, um sein Auto kontrollie­ren zu können, beschäftig­t seit gestern das Landgerich­t.

Der Angeklagte wollte sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Gebäuderei­niger lebt ein unaufgereg­tes Leben, wie aus einem psychiatri­schen Gutachten hervorgeht. Er hat keine Freunde und verbringt die Wochenende­n meist zu Hause. Er hatte noch nie eine Freundin. Vor dem Unfall gab es Probleme bei der Arbeit, Philipp K. konnte damit nur schwer umgehen. Auch der plötzliche Tod seiner Schwester hatte dem Angeklagte­n schwer zugesetzt, er war lange tieftrauri­g.

Am Tag des Unfalls geriet K. mit einem seiner beiden Brüder in Streit. K. fuhr nach Hause und trank eine halbe Flasche Whisky und eine halbe Flasche Rotwein. „So niedergesc­hlagen wie an diesem Tag war ich noch nie“, hatte er dem Gutachter gesagt. Am Abend stieg er mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut ins Auto und fuhr los. „Es gab es einen Aufprall, ich hörte den Knall, als der Airbag aufging. Es roch nach Rauch wie an Silvester“, sagte K. Danach habe er einen Filmriss gehabt.

Während der Fahrt telefonier­te er mit seinem Bruder. Der wählte dann den Notruf und gab damals an, sein Bruder habe gesagt, „dass er keinen Bock mehr hat“. Eine Ersthelfer­in habe der schwer verletzte Philipp K. gefragt: „Hab ich es geschafft? Bin ich im Himmel?“Er sei enttäuscht gewesen, als sie ihm gesagt habe, dass er lebe. Ein Urteil wird für den 16. Februar erwartet.

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