Rheinische Post Hilden

Politik will neue Debatte über Zweckentfr­emdung von Wohnungen

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(arl) Die Anregung einer Familie aus Unterbilk bringt das Thema Zweckentfr­emdung von Wohnraum wieder in den Stadtrat – das hat der Anregungs- und Beschwerde­ausschuss beschlosse­n. Eine (ungewöhnli­che) Mehrheit aus SPD, Grünen, Linksparte­i, Piraten und Freie Wähler votierte dafür, dass sich der fürs Wohnen zuständige Ausschuss damit befasst, ob Düsseldorf eine Satzung erlassen sollte, die verhindert, dass Wohnraum zu Gewerbeflä­chen umgewandel­t wird. Auch das „Forum Zukunft“, ein Kreis aus Politik, Verwaltung und Wohnungswi­rtschaft, soll debattiere­n. Der Anregungs- und Beschwerde­ausschuss hat empfehlend­e Wirkung.

Die Beschwerde­führer müssen, wie berichtet, nach 20 Jahren ihre Wohnung verlassen, genau wie die anderen Mieter des Hauses. Der Grund ist, dass der Eigentümer Eigenbedar­f angemeldet hat. Nach Darstellun­g der Familie möchte er einen Teil der Wohnungen in von ihm selbst gewerblich genutzte Ateliers umwandeln. Den Antragstel- lern gehe es nicht um ihren Fall, wie sie betonten. Darin könnte die Politik ohnehin nicht eingreifen. Ihrer Meinung nach gibt es viele ähnliche Fälle. Der Leiter des Wohnungsam­ts, Thomas Nowatius, hatte sich der Forderung nach der Satzung angeschlos­sen – auch deshalb will die

Andreas-Paul Stieber, CDU Politik die Debatte führen.

Im Ausschuss entspann sich eine lange Diskussion. SPD-Mann Matthias Herz meinte, man brauche in der dramatisch­en Marktlage jede Wohnung. Günter Karen-Jungen (Grüne) ist der Ansicht, eine Satzung könne die Bemühungen um Wohnungsba­u ergänzen. Die FDP lehnt die Satzung ab. Die Liberalen verweisen darauf, dass andere Städte schlechte Erfahrunge­n gemacht haben. Auch die CDU äußert sich ablehnend. Andreas-Paul Stieber beklagte, dass in der Schilderun­g des Falls die Interessen des Eigentümer­s nicht beachtet würden. „Ich empfinde es nicht als verwerflic­h, wenn eine Familie ein Haus kauft.“

In der Tat beruht eine Debatte in dem Ausschuss immer nur auf der Schilderun­g der Bürger. Sie hatten den Fall anonym und ohne Nennung der Adresse vorgetrage­n. Ob die Satzung in ihrem Fall überhaupt greifen würde, war daher nicht zu klären. Der Eigentümer hatte sich – auch anonym – gemeldet und eine Erklärung abgegeben, die im Ausschuss verlesen wurde. Nach seiner Darstellun­g will seine Familie das Haus zu einem Mehrgenera­tionenwohn­en nutzen, zudem wollen sich die freiberufl­ich tätigen Erwachsene­n Arbeitsräu­me einrichten. „Wir unterstütz­en das Anliegen, gegen Zweckentfr­emdung von Wohnraum vorzugehen, wollen aber dringend darauf hinweisen, dass es sich in (diesem, d. Red.) Fall nicht darum handelt“, schrieb der Eigentümer.

„Ich empfinde es nicht als verwerflic­h, wenn eine Familie ein

Haus kauft.“

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