Politik will neue Debatte über Zweckentfremdung von Wohnungen
(arl) Die Anregung einer Familie aus Unterbilk bringt das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum wieder in den Stadtrat – das hat der Anregungs- und Beschwerdeausschuss beschlossen. Eine (ungewöhnliche) Mehrheit aus SPD, Grünen, Linkspartei, Piraten und Freie Wähler votierte dafür, dass sich der fürs Wohnen zuständige Ausschuss damit befasst, ob Düsseldorf eine Satzung erlassen sollte, die verhindert, dass Wohnraum zu Gewerbeflächen umgewandelt wird. Auch das „Forum Zukunft“, ein Kreis aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft, soll debattieren. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat empfehlende Wirkung.
Die Beschwerdeführer müssen, wie berichtet, nach 20 Jahren ihre Wohnung verlassen, genau wie die anderen Mieter des Hauses. Der Grund ist, dass der Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat. Nach Darstellung der Familie möchte er einen Teil der Wohnungen in von ihm selbst gewerblich genutzte Ateliers umwandeln. Den Antragstel- lern gehe es nicht um ihren Fall, wie sie betonten. Darin könnte die Politik ohnehin nicht eingreifen. Ihrer Meinung nach gibt es viele ähnliche Fälle. Der Leiter des Wohnungsamts, Thomas Nowatius, hatte sich der Forderung nach der Satzung angeschlossen – auch deshalb will die
Andreas-Paul Stieber, CDU Politik die Debatte führen.
Im Ausschuss entspann sich eine lange Diskussion. SPD-Mann Matthias Herz meinte, man brauche in der dramatischen Marktlage jede Wohnung. Günter Karen-Jungen (Grüne) ist der Ansicht, eine Satzung könne die Bemühungen um Wohnungsbau ergänzen. Die FDP lehnt die Satzung ab. Die Liberalen verweisen darauf, dass andere Städte schlechte Erfahrungen gemacht haben. Auch die CDU äußert sich ablehnend. Andreas-Paul Stieber beklagte, dass in der Schilderung des Falls die Interessen des Eigentümers nicht beachtet würden. „Ich empfinde es nicht als verwerflich, wenn eine Familie ein Haus kauft.“
In der Tat beruht eine Debatte in dem Ausschuss immer nur auf der Schilderung der Bürger. Sie hatten den Fall anonym und ohne Nennung der Adresse vorgetragen. Ob die Satzung in ihrem Fall überhaupt greifen würde, war daher nicht zu klären. Der Eigentümer hatte sich – auch anonym – gemeldet und eine Erklärung abgegeben, die im Ausschuss verlesen wurde. Nach seiner Darstellung will seine Familie das Haus zu einem Mehrgenerationenwohnen nutzen, zudem wollen sich die freiberuflich tätigen Erwachsenen Arbeitsräume einrichten. „Wir unterstützen das Anliegen, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen, wollen aber dringend darauf hinweisen, dass es sich in (diesem, d. Red.) Fall nicht darum handelt“, schrieb der Eigentümer.
„Ich empfinde es nicht als verwerflich, wenn eine Familie ein
Haus kauft.“