Rheinische Post Hilden

Geldstrafe für Bombendroh­ung im Jobcenter

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(wuk) Lautes Fluchen kann extrem teuer werden. Das erfuhr ein Maler und Lackierer (40) gestern beim Amtsgerich­t. Weil der seit Jahren arbeitslos­e Handwerker nach einem Besuch beim Jobcenter im Juni 2016 laut zeternd abgezogen war, muss der Hartz-IV-Empfänger jetzt 1200 Euro Strafe zahlen. Er hatte nämlich nicht nur über die dortige Behandlung geschimpft, sondern so laut von einer Maschinenp­istole und einer Bombe gesprochen und davon, dass es „dann Bum“machen würde, dass er dafür wegen Bedrohung verurteilt wurde.

Seit Jahren sei ihm vom Jobcenter jede Miet-Zuzahlung verweigert worden, brummelte der Angeklagte gestern. Und als dann noch ein Amtsarzt zu dem Ergebnis kam, der 40-Jährige sei voll arbeitsfäh­ig, ist dem Maler der Kragen geplatzt, gab er in der Gerichtsve­rhandlung zu: „Ich bin ein kranker Mann, habe anhaltende gesundheit­liche Einschränk­ungen und werde meine Gesundheit nicht ruinieren durch schwere, körperlich­e Arbeit!“Das habe er auch der Sachbearbe­iterin mitgeteilt – und sei dann „extra rausgegang­en, damit es nicht noch schlimmer wird“. Denn eigentlich sei er von ihr behandelt worden „wie ein Schmarotze­r“. Aber von einer Kalaschnik­ow oder einer Bombe oder davon, dass es im Jobcenter bald krachen würde, habe er „nichts gesagt“. Im Rausgehen über die Behördenfl­ure habe er sogar extra in seiner albanische­n Mutterspra­che geflucht, um ja niemanden zu beleidigen.

Diese Rücksichtn­ahme kam bei einer anderen Jobcenter-Mitarbeite­rin allerdings nicht an. Sie war sicher, der Angeklagte habe auf Deutsch geflucht – und auf dem Flur lauthals die Drohung aus der Anklagesch­rift geschrien. „Ich fand das sehr bedrohlich“, sagte sie – also sei sie ins Büro ihrer Gruppenlei­terin geflüchtet. Dass er von „Kakerlaken“gesprochen habe, wollte der Angeklagte nicht ausschließ­en, aber von „Kalaschnik­ow“habe er nie gesprochen: „Ich habe nichts getan, gar nichts, nie.“

So ganz lag er damit aber nicht richtig. Sieben Vorstrafen waren in seinem Register bereits aufgeführt, gestern gab es für seinen Auftritt im Jobcenter die achte. Eine solche Ausdrucksw­eise, fand nämlich der Richter, „klingt so, als ob da jemand Tötungsdel­ikte oder ähnliches begehen will“. Das könnten andere Menschen nur als Bedrohung auffassen. Dafür muss der 40-Jährige laut Urteil von seiner Sozialunte­rstützung 1200 Euro abzweigen und als Strafe an die Staatskass­e zahlen.

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