Geldstrafe für Bombendrohung im Jobcenter
(wuk) Lautes Fluchen kann extrem teuer werden. Das erfuhr ein Maler und Lackierer (40) gestern beim Amtsgericht. Weil der seit Jahren arbeitslose Handwerker nach einem Besuch beim Jobcenter im Juni 2016 laut zeternd abgezogen war, muss der Hartz-IV-Empfänger jetzt 1200 Euro Strafe zahlen. Er hatte nämlich nicht nur über die dortige Behandlung geschimpft, sondern so laut von einer Maschinenpistole und einer Bombe gesprochen und davon, dass es „dann Bum“machen würde, dass er dafür wegen Bedrohung verurteilt wurde.
Seit Jahren sei ihm vom Jobcenter jede Miet-Zuzahlung verweigert worden, brummelte der Angeklagte gestern. Und als dann noch ein Amtsarzt zu dem Ergebnis kam, der 40-Jährige sei voll arbeitsfähig, ist dem Maler der Kragen geplatzt, gab er in der Gerichtsverhandlung zu: „Ich bin ein kranker Mann, habe anhaltende gesundheitliche Einschränkungen und werde meine Gesundheit nicht ruinieren durch schwere, körperliche Arbeit!“Das habe er auch der Sachbearbeiterin mitgeteilt – und sei dann „extra rausgegangen, damit es nicht noch schlimmer wird“. Denn eigentlich sei er von ihr behandelt worden „wie ein Schmarotzer“. Aber von einer Kalaschnikow oder einer Bombe oder davon, dass es im Jobcenter bald krachen würde, habe er „nichts gesagt“. Im Rausgehen über die Behördenflure habe er sogar extra in seiner albanischen Muttersprache geflucht, um ja niemanden zu beleidigen.
Diese Rücksichtnahme kam bei einer anderen Jobcenter-Mitarbeiterin allerdings nicht an. Sie war sicher, der Angeklagte habe auf Deutsch geflucht – und auf dem Flur lauthals die Drohung aus der Anklageschrift geschrien. „Ich fand das sehr bedrohlich“, sagte sie – also sei sie ins Büro ihrer Gruppenleiterin geflüchtet. Dass er von „Kakerlaken“gesprochen habe, wollte der Angeklagte nicht ausschließen, aber von „Kalaschnikow“habe er nie gesprochen: „Ich habe nichts getan, gar nichts, nie.“
So ganz lag er damit aber nicht richtig. Sieben Vorstrafen waren in seinem Register bereits aufgeführt, gestern gab es für seinen Auftritt im Jobcenter die achte. Eine solche Ausdrucksweise, fand nämlich der Richter, „klingt so, als ob da jemand Tötungsdelikte oder ähnliches begehen will“. Das könnten andere Menschen nur als Bedrohung auffassen. Dafür muss der 40-Jährige laut Urteil von seiner Sozialunterstützung 1200 Euro abzweigen und als Strafe an die Staatskasse zahlen.