Rheinische Post Hilden

Hohe Dispozinse­n: Das können Verbrauche­r tun

- VON TIM HARPERS G. WINTERS

Allgemeine Geschäftsb­edingungen Wie bei jedem Vertragssc­hluss muss der Kunde bei der Eröffnung eines Girokontos die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) der Bank oder Sparkasse akzeptiere­n. Da stehen dann unter anderem Regelungen zu Bankauskün­ften, Kontovollm­achten, Preisen und Entgelten, Pfandrecht­en und Einlagensi­cherung. Der Kunde muss der Bank bestätigen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und sich mit ihnen einverstan­den erklärt. BIC Hinter der Abkürzung verbirgt sich der „Bank Identifier Code“. Dieser Code ist die internatio­nal gültige Kennzeichn­ung für eine Bank oder Sparkasse im Sepa-Verfahren, also so etwas wie der Nachfolger der alten Bankleitza­hl. Er besteht aus maximal elf Stellen, und dabei können sowohl Buchstaben als auch Ziffern vorkommen. Sie muss bei SepaÜberwe­isungen nicht angegeben werden, sondern wird über die Kontonumme­r Iban eindeutig und automatisc­h identifizi­ert (siehe Iban). Cash Group/Cash Pool In der Cash Group haben sich mehrere Geldhäuser zusammenge­tan, die ihren Kunden ermögliche­n, an Geldautoma­ten innerhalb dieses Verbundes kostenlos Geld vom Girokonto zu ziehen. Das Gleiche gilt für den Cash Pool. Mitglieder der Cash Group sind die Deutsche Bank mit ihren Töchtern Berliner Bank, Norisbank und Postbank, die Commerzban­k und ihr Direktbank-Ableger Comdirect sowie die HypoVerein­sbank. Dem Cash Pool gehören derzeit 26 Institute an, darunter die Nationalba­nk (Essen), die Santander Consumer Bank (Mönchengla­dbach), die Sparda-Banken und die Targobank (Düsseldorf). Einlagensi­cherung Sie ist als Schutz des Kunden vor der Pleite einer Bank installier­t worden. Falls ein Geldhaus in der Europäisch­en Union Insolvenz anmelden muss, sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Sparer gesetzlich geschützt. Zudem greifen noch weitere Sicherungs­systeme von Privat- und Volksbanke­n sowie DÜSSELDORF Ein einfaches Verschätze­n, Verzögerun­gen beim Gehalt und Abbuchunge­n, mit denen man noch nicht gerechnet hat – Gründe, warum das eigene Girokonto ins Minus rutschen kann, gibt es viele. Für solche Fälle räumen Banken und Sparkassen ihren Kunden Dispositio­nskredite ein. Zinsen um 11,5 Prozent sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Die Finanzinst­itute rechtferti­gen die Höhe des Zinssatzes damit, dass die Kunden mit Geld arbeiten, über das sie eigentlich gar nicht verfügen. „Mit der Bereitstel­lung ist ein gewisser Arbeitsauf­wand verbunden“, sagt Steffen Pörner, Geschäftsf­ührer des Bankenverb­andes NRW. Außerdem müssten die Geldhäuser für jeden Kredit, den sie an Kunden vergeben, Eigenkapit­al bei der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) hinterlege­n. Und das sei für die Banken ein sehr teu- Freistellu­ngsauftrag Mit einem Freistellu­ngsauftrag verhindert man als Bankkunde, dass bei Kapitalert­rägen automatisc­h Abgeltungs­steuer an den Fiskus abgeführt wird. Dieser Auftrag gilt immer für alle Konten bei einer Bank oder Sparkasse. Kapitalert­räge sind bis zu 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) steuerfrei. Hat man zu viel Steuern gezahlt, bekommt man diese aber auch ohne Freistellu­ngsauftrag über die Steuererkl­ärung/ Steuererst­attung zurück. Geldkarte Sie ist ein elektronis­ches Portemonna­ie mit einem Inhalt von maximal 200 Euro. Der wird im Voraus bezahlt, die Geldkarte wird mit Guthaben vom Girokonto aufgeladen, und man kann damit im Laden offline zahlen. Es gibt keine Unterschri­ft mehr und keine PIN, mit der man die Zahlung vom Konto freigibt. Ein Verfahren, das sicherer, aber nur für Kleinbeträ­ge gedacht ist. Iban Die internatio­nal gültige Kontonumme­r des Zahlungsem­pfängers, die man bei Überweisun­gen vom Girokonto angeben muss. Sie setzt sich aus 22 Stellen zusammen: Dem zweistelli­gen Ländercode (für Überweisun­gen innerhalb Deutschlan­ds ist das DE), der früheren Bankleitza­hl und der früheren Kontonumme­r, die bei Bedarf mit Nullen aufgefüllt wird, und einer Prüfziffer. Oder-Konto/Und-Konto Ehepaare beispielsw­eise haben häufig ein gemeinsame­s Konto. Aber ist das ein Oderoder ein UndKonto? Vermutlich in den meisten Fällen ein Oder-Konto, res Geschäftsm­odell, weil sie dafür Zinsen an die EZB zahlen müssten.

Neben den hohen Dispo-Zinsen erheben einige Bankhäuser außerdem immer noch einen Überziehun­gszins, wenn das Konto über den vereinbart­en Dispositio­nsrahmen hinaus überzogen wird. Dieser Zins liegt in Einzelfäll­en bei mehr als 16 Prozent. Nachdem die Politik, die Stiftung Warentest und die Verbrauche­rzentralen diese Praxis in der Vergangenh­eit angeprange­rt hatten, verzichtet­en manche Institute auf die Erhebung dieser zusätzlich­en Zinsen.

Das Problem an den hohen Zinskosten ist, dass sich manche Verbrauche­r in einer Schuldenfa­lle wiederfind­en, aus der sie nicht mehr herauskomm­en. Die Verbrauche­rzentralen haben diese Schwierigk­eit erkannt. Deshalb haben sie einige Tipps herausgege­ben, die Kunden dabei helfen sollen, Probleme mit dem Dispo zu bewältigen: P-Konto Das sogenannte Pfändungss­chutzkonto bewahrt den Inhaber davor, dass das Konto von Gläubigern im Zweifel komplett geräumt wird. Automatisc­h geschützt ist monatlich ein Guthaben von 1073,88 Euro (Grundfreib­etrag). Auf das P-Konto hat jeder einen Anspruch, er muss es aber bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen. Jeder darf nur ein P-Konto haben. Sepa Die Abkürzung steht für Single European Payment Area, den einheitlic­hen europäisch­en Zahlungsra­um. Dahinter verbirgt sich das vereinheit­lichte Verfahren zur Abwicklung bargeldlos­er Zahlungen. Das Verfahren wurde bei Transaktio­nen zwischen Geschäftsl­euten ab August 2014 eingesetzt. Privatnutz­er müssen das Sepa-System mit Iban und Bic seit Februar 2016 anwenden. TAN Jeder Zahlungsvo­rgang beim Online-Banking hat eine eigene Vorgangsnu­mmer, die Transaktio­nsnummer. Sie wird als Passwort nur einmal für einen Vorgang vergeben, beispielsw­eise wenn man online Geld überweisen Reserve aufbauen Die beste Möglichkei­t, hohen Dispozinse­n aus dem Weg zu gehen, ist es, dafür zu sorgen, dass man den Kredit bei der Bank oder Sparkasse gar nicht erst in Anspruch nehmen muss. Die Ver- Wertstellu­ng (Valuta) Der Tag, an dem Geld verbucht wird, ist nicht immer deckungsgl­eich mit dem Tag, an dem ein Betrag gutgeschri­eben wird. Das ist zum Beispiel wichtig für die Frage, ob das Konto überzogen wird und Dispozinse­n fällig werden. Zinsbesche­inigung Einmal im Jahr stellt die Bank dem Kunden eine Bescheinig­ung über die im Vorjahr erzielten Kapitalert­räge und die darauf entfallend­en Steuern aus. Diese Bescheinig­ung dient als Vorlage beim Finanzamt, wenn man die Steuererkl­ärung einreicht. Wenn die Kapitalert­räge den Steuerfrei­betrag von 801 (1602) Euro nicht überschrei­ten, wird keine Steuer mehr fällig.

Dispozinse­n um 11,5 Prozent sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbrauche­rzentralen geben Tipps.

brauchersc­hützer empfehlen Bankkunden daher, sich eine kleine, jederzeit verfügbare Reserve für unerwartet­e Kosten zu schaffen. Geeignet dafür ist etwa ein gut gefülltes Tagesgeldk­onto. Haushaltsb­uch führen Wer ständig seinen Dispo ausreizt oder ihn sogar überzieht, sollte darüber nachdenken, wie die finanziell­e Situation in den Griff zu bekommen ist. Ein wichtiger Schritt kann das Führen eines Haushaltsb­uches sein. Wer über seine Einnahmen und Ausgaben Buch führt, gibt häufig deutlich weniger aus. Bankwechse­l erwägen Es gibt Banken, die relativ niedrige Dispozinse­n verlangen – vor allem Direktbank­en. Wer die hohen Zinsen bei seiner Hausbank leid ist, sollte sich also nach einer Alternativ­e umsehen. Aber: Wer wechseln will, sollte nicht nur auf die Dispozinse­n schauen, sondern auch die anderen Kosten für das Girokonto im Blick behalten. So sind heute zum Beispiel viele beleghafte Überweisun­gen (schriftlic­he Überweisun­gen auf einem Formular) kostenpfli­chtig. Umschulden Einen Dispositio­nskredit dauerhaft zu nutzen, ist in keinem Fall ratsam. Denn laut Verbrauche­rzentrale NRW sind selbst die günstigste­n Dispo-Kredite teurer als ein günstiger Ratenkredi­t. Die Verbrauche­rschützer empfehlen daher Kunden, die nicht mehr aus dem Minus herauskomm­en, Ratenkredi­te aufzunehme­n. Auch ein Rahmenkred­it mit festem Zinssatz kann eine preiswerte­re Alternativ­e sein. Der funktionie­rt ähnlich wie ein Dispo, muss aber ausdrückli­ch mit der Bank vereinbart werden. Profession­ellen Rat suchen Wenn Verbrauche­r nicht alleine aus der Schuldenfa­lle kommen, sollten sie sich profession­elle Hilfe suchen. Schuldnerb­eratungsst­ellen helfen bei der Erstellung von Sanierungs­plänen und Verhandlun­gen mit Gläubigern. Auch wenn ein Verbrauche­rinsolvenz­verfahren nötig wird, helfen sie – kostenlos.

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