Rheinische Post Hilden

Stadt Essen verbietet Betteln mit Kindern und Tieren

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ESSEN (jis) In Essen soll das Ordnungsam­t demnächst schärfer gegen Bettler vorgehen. Das hat der Rat der Stadt mehrheitli­ch beschlosse­n. Demnach wird bandenmäßi­ges beziehungs­weise organisier­tes Betteln in der Innenstadt nicht mehr toleriert. Auch das Betteln unter Vortäusche­n körperlich­er Behinderun­gen, Krankheite­n oder persönlich­er Notlagen ist künftig verboten. Ebenso wie das Betteln mit Kindern und Tieren. Es handele sich dabei um nötigende Verhaltens­weisen, die weit über eine Belästigun­g hinausgehe­n, lautet die Begründung. In solchen Fällen könne das über die Gefahrenab­wehrVerord­nung geregelt werden.

Insbesonde­re will man wohl Bettler, die mit einem schlafende­n Kind auf der Straße oder beispielsw­eise auf dem Weihnachts­markt sitzen, nicht mehr dulden. „Der Einsatz der Kinder und Tiere für diesen Zweck steht im Widerspruc­h zu den Wertvorste­llungen der Bevölkerun­g über das staatsbürg­erliche Zusammenle­ben“, heißt es in der Ratsvorlag­e. Auch das Vortäusche­n von künstleris­chen Darbietung­en fällt unter die neue Verordnung. Hintergrun­d für das rigorosere Vorgehen ist eine wachsende Zahl von Beschwerde­n. „Das Betteln in der Innenstadt hat in den vergangene­n Monaten stark zugenommen und ist vor allem aggressive­r geworden“, sagt StadtSprec­herin Silke Lenz. Passanten würden zum Beispiel beim Geldabhole­n an Bankautoma­ten angesproch­en und teils auch angefasst.

Die Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes müssen nun dafür sorgen, dass die neuen Regeln auch eingehalte­n werden. Sie dürfen bei Vergehen Ordnungsge­lder verhängen. Der Spielraum reicht von 50 bis maximal 1000 Euro. „Das ist natürlich Ermessenss­ache und wird sicher selten ausgeschöp­ft“, sagt Lenz. Derzeit sind zwölf Einsatzkrä­fte in der Innenstadt unterwegs – die Zahl soll aber bis 2020 auf 35 aufgestock­t werden. Die neuen Verordnung tritt mit dem Erscheinen des Amtsblatts Ende nächster Woche in Kraft und gilt vorläufig bis zum Jahr 2032.

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