Rheinische Post Hilden

Bewährung für Mann nach Fahren ohne Führersche­in

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(bur) Schon zum zweiten Mal hat es das Düsseldorf­er Amtsgerich­t gestern mit einem 20-Jährigen zu tun gehabt, weil dieser ohne Führersche­in durch die Stadt gefahren ist. Bereits 2015 hatte das Gericht ihn nach Jugendstra­frecht wegen zwei Fahrten, die er unerlaubt unternomme­n hatte, zu drei Wochen Arrest, 60 Arbeitsstu­nden und einer Arbeitslos­en- und Ausbildung­sberatung verpflicht­et. Gestern ging es um einen dritten Fall aus dem August vergangene­n Jahres, bei dem der Mann mit dem Opel Corsa seiner Schwester auf der Heinrich-Heine-Allee unterwegs war.

Den 20-Jährigen verurteilt­e der Richter zu einem Jahr Bewährungs­zeit und einem 15 Monate währenden Verbot, den Führersche­in zu machen. Da er zuvor Bewährungs­auflagen nicht erfüllt hatte und sich – laut eigenen Angaben aus Faulheit – Arbeitsstu­nden verweigert hatte, entschied das Gericht sich nach Anraten des Jugendgeri­chtshelfer­s für eine Beobachtun­gsphase. Nach dem Jahr soll entschiede­n werden, ob „schädliche Neigungen“erkennbar seien, die auch dann noch eine Jugendhaft nach sich zögen. „Mit erzieheris­chen Maßnahmen kommen wir nicht weiter“, begründete der Richter diesen Urteilsspr­uch.

Der junge Mann beteuerte, die illegalen Fahrten zu bereuen und auch um deren Gefahr für andere Verkehrste­ilnehmer zu wissen. Zu seinen Gunsten sprach, dass er derzeit den Realschula­bschluss an der VHS nachhole. Ob er dabei bleibt, muss er dem Gericht künftig alle drei Monate bescheinig­en.

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