Nachhilfe
Neben dem Zorn über den Millionen-Schaden und das kollektive grob fahrlässige Versagen (nicht „Unterlassen“!) der Verwaltung und des Rats zum Schaden von uns Bürgern, stellt sich die Frage, ob die Bürgermeisterin Nachhilfe beim Verwaltungshandeln braucht. Kein Wort der vollmundig „lückenlos aufklärenden“Bürgermeisterin zu den übrigen 16 Satzungen, die m. E. auch nicht aktualisiert wurden, ebenso kein Wort zum Verdacht der Wählertäuschung durch den AltBürgermeister. Und nun versucht sie mit untauglichen Mitteln, die Wiederholung eines Gebührenskandals zu verhindern: „Einhaltung des Dienstwegs“, das „Vier-Augen-Prinzip“und Belohnung leistungsstarker Mitarbeiter. Was haben diese Maßnahmen mit der Situation zu tun, bei der alle nicht aufgepasst haben? In erster Linie müssen die gut bezahlten Vorgesetzten ihre Pflicht tun und folgerichtig zur Verantwortung gezogen werden! Richtig wäre es, alle Gebührensatzungen jährlich von der Verwaltung gemeinsam mit dem Hauptausschuss des Rats auf Aktualität zu prüfen. Vorab hat die Verwaltung einen Abgleich mit entsprechenden Gebührensatzungen anderer Kommunen vorzunehmen. Rahmenvorgaben mit Mustergebührensatzungen zur Vergleichbarkeit sind die Aufgabe der Landesregierung, die bei diesem Thema auch untätig geblieben ist. Sollten wir Bürger besser alles selbst regeln?