Rheinische Post Hilden

Anschlag auf Sikh-Tempel: Gericht verkündet Urteil

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ESSEN (dpa) Das Entsetzen war groß, als vor knapp einem Jahr an einem Tempel der Sikh-Religion in Essen eine selbstgeba­ute Bombe explodiert­e und drei Menschen verletzte. Drei damals erst 16 Jahre alte Jugendlich­e sollen für die Tat verantwort­lich sein. Als radikalisi­erte Muslime sollen sie geplant haben, „Ungläubige“zu töten, sagt die Anklage. Morgen will eine Jugendkamm­er des Landgerich­ts Essen nach 24 Verhandlun­gstagen nun ihr Urteil verkünden. Der Prozess findet wegen des jugendlich­en Alters der Angeklagte­n unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

Am 16. April 2016 explodiert­e die Bombe vor einer Eingangstü­r des Tempels. Er liegt in einem Gewerbegeb­iet am Rande der Innenstadt von Essen. Im Inneren erlitt ein Priester Brandverle­tzungen und einen offenen Bruch am Fuß, zwei Gemeindegl­ieder kamen mit Schnittver­letzungen davon. Erst kurz vorher war in dem Saal eine indische Hochzeit mit vielen Gästen gefeiert worden.

Für die Bombe hatten die Täter einen Feuerlösch­er mit Sprengstof­f gefüllt. Die Chemikalie­n für den Sprengstof­f soll ein Angeklagte­r aus Essen im Internet bestellt haben. Er und der Angeklagte aus Gelsenkirc­hen sollen diese Bombe dann vor der Eingangstü­r gezündet haben.

Die Anklage wirft den heute 17Jährigen versuchten Mord vor. Hinzu kommen gefährlich­e Körperverl­etzung, Herbeiführ­en einer Explosion und Sachbeschä­digung als Tatvorwürf­e. Alle drei haben die Taten eingeräumt, sagt der Verteidige­r des Gelsenkirc­hener Angeklagte­n, Burkhard Benecken.

Oberstaats­anwältin Birgit Jürgens hat für den Essener sechseinha­lb Jahre Jugendstra­fe gefordert, für den Gelsenkirc­hener siebeneinh­alb. Der Junge aus Schermbeck soll sieben Jahre Jugendstra­fe erhalten – mit dem Vorbehalt der Sicherungs­verwahrung. Die Verteidige­r der drei Angeklagte­n forderten kein konkretes Strafmaß. Sie hätten „angemessen­e Strafen deutlich unter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft“gefordert, sagt Benecken. Für seinen Mandanten aus Gelsenkirc­hen bestreitet der Anwalt eine Tötungsabs­icht. „Sie wollten eine Beschädigu­ng herbeiführ­en“, sagt er. So sei die Bombe nicht in ein Gebäude geworfen worden.

Für die Bombe hatten die Täter einen Feuerlösch­er mit Sprengstof­f gefüllt

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