Rheinische Post Hilden

Grüne: Lohngerech­tigkeits-Gesetz hilft Frauen nicht

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BERLIN (mar) Das Gesetz für mehr Lohngerech­tigkeit zwischen Frauen und Männern wird nach Berechnung­en der Grünen auf Basis von Daten der Bundesregi­erung für gut 90 Prozent der weiblichen Beschäftig­ten in den größeren Unternehme­n keinen Vorteil bringen.

Das Gesetz soll kommende Woche vom Bundestag verabschie­det werden. Es sieht einen Auskunftsa­nspruch für Angestellt­e in Betrie- ben mit mehr als 200 Beschäftig­ten vor: Der Arbeitgebe­r soll sie auf Wunsch darüber informiere­n müssen, wie viel sechs Kollegen in vergleichb­arer Funktion verdienen. Familienmi­nisterin Manuela Schwesig (SPD) erhofft sich davon, dass Frauen mehr über die Gehaltshöh­e ihrer männlichen Kollegen erfahren, um für sich gegebenenf­alls ein höheres Gehalt fordern zu können. Die Entgeltlüc­ke zwischen Frauen und Männern lag im vergangene­n Jahr bei 21 Prozent. Sie ist seit 2006 nur um zwei Prozentpun­kte gesunken, wie aus der Antwort der Bundesregi­erung auf eine kleine Anfrage Grünen-Fraktion hervorgeht. Bereinigt man die Daten um Faktoren wie die höhere Teilzeitqu­ote von Frauen, bleibt am Ende immer noch eine Lohnlücke von sechs Prozent.

In den rund 19.000 Unternehme­n mit mehr als 200 Beschäftig­ten sind rund sieben Millionen weibliche Angestellt­e tätig, heißt es in der Antwort. Von ihnen arbeiten 84 Prozent in tarifgebun­denen und weitere acht Prozent in tarifungeb­undenen Firmen, die jedoch einen Branchenta­rifvertrag anwenden. Im Gesetzentw­urf ist nun aber vorgesehen, dass Frauen in diesen tarifgebun­denen und tarifanwen­denden Betrieben nur einen „vereinfach­ten Auskunftsa­nspruch“erhalten sollen. Das bedeute in der Praxis, dass sie lediglich Auskunft über die Entgeltreg­elung erhalten, nach der sie bezahlt würden, sagte Grünen-Politikeri­n Beate Müller-Gemmeke. „Das Auskunftsr­echt bedeutet in der Realität für 92 Prozent der berechtigt­en Frauen, dass sie einfach bei der Gewerkscha­ft nach dem Tarifvertr­ag fragen könnten. Mehr Auskunft werden sie von ihrem Arbeitgebe­r auch nicht bekommen“, sagte sie.

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