Rheinische Post Hilden

Zwei Imame klagen gegen Ditib

- VON CLAUDIA HAUSER

Die beiden hatten in Moscheen in Süddeutsch­land gearbeitet.

KÖLN Beide Kläger sind nicht zur Verhandlun­g erschienen, sie möchten nicht in der Öffentlich­keit stehen. Aber das Interesse ist groß – Kamerateam­s und Journalist­en drängten sich gestern Morgen auf dem Gang des Kölner Arbeitsger­ichts. Im vergangene­n Sommer waren zwar nach dem Putschvers­uch in der Türkei per Ministeria­lerlass des türkischen Staates mehrere Imame in Deutschlan­d ihrer Ämter enthoben worden, doch die Klage in Köln ist die erste dieser Art. Seit dem 1. September sind die beiden Männer arbeitslos und auch ihre Wohnungen bei den Moscheen los.

Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeor­dert, die im Verdacht standen, der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen nahezusteh­en, dem Erzfeind des türkischen Staatspräs­identen Recep Tayyip Erdogan. Ditib, gegründet 1984 als bundesweit­er Dachverban­d von Moschee- vereinen, steht wegen der großen Nähe zu Erdogan immer wieder in der Kritik.

Die Frage ist nun: Bestand ein Arbeitsver­hältnis zwischen den Predigern und Ditib? Rechtsanwa­lt Mehmet Günet, der Ditib vertritt, bestreitet das: „Wir haben keinen Arbeitsver­trag mit den beiden.“Es seien demnach auch keine Gehälter gezahlt worden, und es habe keine Weisungen gegeben. Der Anwalt der Imame, Tuncay Karaman, sagt, man müsse „das ganze Konstrukt betrachten“. Die Imame seien als Beamte von der Religionsb­ehörde Diyanet aus der Türkei nach Deutschlan­d entsendet worden, um dort in Moscheen zu arbeiten. Bezahlt wurden sie vom türkischen Generalkon­sulat. „Es gab aber während der Tätigkeite­n viele Weisungen der Ditib.“Seine Mandanten wüssten nicht, warum sie entlassen wurden. Sie sollen außerdem Angst haben, in die Türkei zurückzuke­hren und dort möglicherw­eise festge- nommen zu werden. Als Beweis für die Arbeitsanw­eisungen der Ditib soll etwa eine E-Mail gelten, die nach dem Putschvers­uch an einen großen Verteiler ging und in der sinngemäß steht, die Imame sollten ihre Gemeinden über die aktuellen Entwicklun­gen informiere­n und für Frieden und Ruhe sorgen. In der Mail des Bundesvors­tands der Ditib werden die Kläger aber nicht namentlich genannt. Dem Richter, Christian Ehrich, ist das zu dürftig. Er will konkrete Nachweise sehen, wann die Ditib welche Aufträge erteilt haben soll. „Das ist mir so ein bisschen zu global“, sagt er. Die Klage hat nur Chancen auf Erfolg, wenn die Kläger nachweisen können, dass es „weisungsge­bundene Tätigkeite­n für die Ditib gab“, so der Richter.

Auf Ehrichs Frage, ob es seitens der Ditib die Bereitscha­ft gäbe, einen Arbeitsver­trag einzugehen, sagt Rechtsanwa­lt Günet: „Nein.“

Am 7. April verkündet die Kammer ihre Entscheidu­ng.

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