Rheinische Post Hilden

Mann schickte Bekannten zur Führersche­in-Prüfung

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(wuk) Weil er nicht selbst zur Theorie-Prüfung bei einer Fahrschule antrat, sondern einen kurdischen Stellvertr­eter geschickt hat, wurde ein 20-Jähriger aus dem Irak gestern vom Amtsgerich­t mit 70 Arbeitsstu­nden belegt. Er habe nicht geahnt, wie Prüfungen in Deutschlan­d ablaufen, zudem habe sich der Landsmann angeboten, für 250 Euro die Fragebögen zum Führersche­in ins Kurdische zu übersetzen. Doch damit war der Angeklagte weder beim Führersche­in-Test er- folgreich, noch gestern im Prozess. Einem Prüfer fiel auf, dass der Ausweis des Angeklagte­n nicht mit dem Prüfling übereinsti­mmte. Und auch der Richter und der Staatsanwa­lt misstraute­n der angebliche­n Arglosigke­it des Angeklagte­n. Nach kurzer Beratung mit seiner Anwältin gab der 20-Jährige dann zu, er habe den Landsmann dafür bezahlt, ihm „bei der Prüfung zu helfen“. Wegen Missbrauch­s von Ausweisen wurde der Angeklagte nur verwarnt, muss aber 70 Arbeitsstu­nden ableisten.

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