Mehr bekiffte als betrunkene Fahrer
Pro Jahr werden 1500 Fahrer auffällig, weil sie unter Drogeneinfluss am Steuer sitzen. Der Führerschein ist lange weg.
KREIS METTMANN Wenn man zu Hause einen Brief der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann im Briefkasten hat, bedeutet das meist eine Menge Ärger. 1512 Führerscheininhaber in den zehn Städten des Kreises wurden im vergangenen Jahr angeschrieben, weil sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden. „In 20 Prozent der Fälle waren das Kokain oder Extasy – da wird der Führerschein ohne jede Diskussion sofort entzogen“, sagt Brigitte Heinz, Leiterin der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann.
In den restlichen 80 Prozent der Fälle ist es immer Cannabis, das im Blut von jungen Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren gefunden wurde. In den vergangenen Jahren seien die Zahlen der Cannabis-Konsumenten, die am Steuer erwischt wurden, stark in den Höhe geschnellt. Im Jahr 2013 waren es noch 1216 Mitteilungen über Fahrten unter Drogeneinfluss, Drogenbesitz und -konsum, die die Polizei an die Führerscheinstelle gemeldet hat. Zum Vergleich: Etwa 500 Autofahrer wurden im Jahr 2016 von der Füh- rerscheinstelle angeschrieben, weil sie alkoholisiert unterwegs waren. Die Zahl der Drogenkonsumenten liegt also um das dreifache höher. Brigitte Heinz weiß, dass viele der Cannabis-Konsumenten aus allen Wolken fallen, wenn sie es auf einmal mit der Führerscheinstelle zu tun haben.
Denn mit 500 Euro Strafe, vier Punkte in der Verkehrsünderkartei und einen Monat Fahrverbot ist es nämlich nicht getan. „Die Strafen verhängt die Bußgeldstelle, wir schauen uns an, ob jemand seinen Führerschein behalten kann“, sagt Brigitte Heinz. Bei Cannabis-Konsum droht eine Fahreignungsüberprüfung und der Führerscheinentzug. Ist der Führerschein l weg, wird er nur nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) neu erteilt. Wer diese im Volksmund „Idiotentest“genannten Untersuchung bestehen will, muss sich noch mit teuren Kursen vorbereiten. Cannabis-Konsumenten sind ihren Führerschein oft viel schneller los als alkoholisierte Autofahrer.
Das liegt unter anderem an den Grenzwerten, die der Gesetzgeber beschlossen und durch Gerichtsur- teile bestätigt worden sind. Schon ein Nanogramm THC im Blut reicht für den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Regelung ist unter Medizinern und Juristen nicht unumstritten. In der Schweiz gelten drei Nanogramm als Grenzwert. Und auch Brigitte Heinz von der Mettmanner Führerscheinstelle weiß: „Die wenigsten unserer Klienten sind aufgefallen, weil sie kurz vor dem Fahren einen Joint geraucht haben. Meist lag der Konsum schon einige Tage zurück, es fanden sich aber noch Rückstände im Blut. Wer erwischt wurde, der muss den langen Weg durch die Institutionen antreten.
„Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass Drogen hinterm Steuer nicht nur verboten sind, sondern auch eine Gefahr für sicht und andere darstellen“, sagt Brigitte Heinz. Sie kann nur jedem Betroffenen raten, sofort auf Cannabis zu verzichten. Das muss mit regelmäßigen Urinproben nachgewiesen werden.