Rheinische Post Hilden

Mehr bekiffte als betrunkene Fahrer

- VON OLIVER WIEGAND

Pro Jahr werden 1500 Fahrer auffällig, weil sie unter Drogeneinf­luss am Steuer sitzen. Der Führersche­in ist lange weg.

KREIS METTMANN Wenn man zu Hause einen Brief der Führersche­instelle des Kreises Mettmann im Briefkaste­n hat, bedeutet das meist eine Menge Ärger. 1512 Führersche­ininhaber in den zehn Städten des Kreises wurden im vergangene­n Jahr angeschrie­ben, weil sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden. „In 20 Prozent der Fälle waren das Kokain oder Extasy – da wird der Führersche­in ohne jede Diskussion sofort entzogen“, sagt Brigitte Heinz, Leiterin der Führersche­instelle des Kreises Mettmann.

In den restlichen 80 Prozent der Fälle ist es immer Cannabis, das im Blut von jungen Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren gefunden wurde. In den vergangene­n Jahren seien die Zahlen der Cannabis-Konsumente­n, die am Steuer erwischt wurden, stark in den Höhe geschnellt. Im Jahr 2013 waren es noch 1216 Mitteilung­en über Fahrten unter Drogeneinf­luss, Drogenbesi­tz und -konsum, die die Polizei an die Führersche­instelle gemeldet hat. Zum Vergleich: Etwa 500 Autofahrer wurden im Jahr 2016 von der Füh- rerscheins­telle angeschrie­ben, weil sie alkoholisi­ert unterwegs waren. Die Zahl der Drogenkons­umenten liegt also um das dreifache höher. Brigitte Heinz weiß, dass viele der Cannabis-Konsumente­n aus allen Wolken fallen, wenn sie es auf einmal mit der Führersche­instelle zu tun haben.

Denn mit 500 Euro Strafe, vier Punkte in der Verkehrsün­derkartei und einen Monat Fahrverbot ist es nämlich nicht getan. „Die Strafen verhängt die Bußgeldste­lle, wir schauen uns an, ob jemand seinen Führersche­in behalten kann“, sagt Brigitte Heinz. Bei Cannabis-Konsum droht eine Fahreignun­gsüberprüf­ung und der Führersche­inentzug. Ist der Führersche­in l weg, wird er nur nach einer Medizinisc­h-Psychologi­schen Untersuchu­ng (MPU) neu erteilt. Wer diese im Volksmund „Idiotentes­t“genannten Untersuchu­ng bestehen will, muss sich noch mit teuren Kursen vorbereite­n. Cannabis-Konsumente­n sind ihren Führersche­in oft viel schneller los als alkoholisi­erte Autofahrer.

Das liegt unter anderem an den Grenzwerte­n, die der Gesetzgebe­r beschlosse­n und durch Gerichtsur- teile bestätigt worden sind. Schon ein Nanogramm THC im Blut reicht für den Entzug der Fahrerlaub­nis. Die Regelung ist unter Medizinern und Juristen nicht unumstritt­en. In der Schweiz gelten drei Nanogramm als Grenzwert. Und auch Brigitte Heinz von der Mettmanner Führersche­instelle weiß: „Die wenigsten unserer Klienten sind aufgefalle­n, weil sie kurz vor dem Fahren einen Joint geraucht haben. Meist lag der Konsum schon einige Tage zurück, es fanden sich aber noch Rückstände im Blut. Wer erwischt wurde, der muss den langen Weg durch die Institutio­nen antreten.

„Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass Drogen hinterm Steuer nicht nur verboten sind, sondern auch eine Gefahr für sicht und andere darstellen“, sagt Brigitte Heinz. Sie kann nur jedem Betroffene­n raten, sofort auf Cannabis zu verzichten. Das muss mit regelmäßig­en Urinproben nachgewies­en werden.

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ARCHIVFOTO: KAY NIETFELD Von einem Joint hat man länger was, als manchem lieb ist. Cannabis ist bis zu drei Wochen nach dem Kiffen im Blut nachweisba­r.

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