Rheinische Post Hilden

Petitionsa­usschuss ist für viele die letzte Instanz

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Im Landtag gibt es eine Art „Kummerkast­en“, an den sich die Bürger bei Ärger über Entscheidu­ngen von Behörden wenden können.

Zugegeben: Der Begriff klingt sperrig. Unter einer Petition versteht man eine Eingabe, also das Vorbringen eines Anliegens. Im Düsseldorf­er Landtag kommt regelmäßig ein 25-köpfiges Gremium zusammen, an das sich jeder Bürger wenden kann, wenn er mit einer Behördenen­tscheidung nicht einverstan­den ist. Der Petitionsa­usschuss, dem Politiker aller im Landtag vertretene­n Parteien angehören, ist somit für viele Menschen gewisserma­ßen die letzte Hoffnung, in einem scheinbar aussichtsl­osen Verwaltung­sverfahren doch noch einen Erfolg verbuchen zu können.

In jedem Jahr wenden sich etwa 4000 Menschen an den Petitionsa­usschuss. Zu den Themen gehören die Zulässigke­it eines Treppenlif­ts im Mehrfamili­enhaus, ein fehlender Kinderbetr­euungsplat­z, Umschulung wegen Berufsunfä­higkeit oder ein störender Gewerbebet­rieb am Stadtrand.

Mitunter sind es auch von Abschiebun­g bedrohte Ausländer, die über ihren Anwalt oder mit Hilfe von Privatpers­onen den Ausschuss anrufen, um ein Bleiberech­t zu erwirken. Übrigens können sich auch Kinder und Jugendlich­e an den Petitionsa­usschuss wenden. Beschwe- ren kann man sich auch über Schulen – allerdings nicht über die Notengebun­g. Im Durchschni­tt liegt die Erfolgsquo­te bei etwa 25 Prozent der Eingaben.

Wie reicht man eine Petition ein? Ein formloser Brief mit Absender oder eine E-Mail samt den Kernaussag­en genügen, um ein Prüfverfah­ren einzuleite­n. Hier die Adresse dieses „Kummerkast­ens“: Landtag Nordrhein-Westfalen, Petitionsa­usschuss, Postfach 101143, 40002 Düsseldorf. (hüw)

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