Rheinische Post Hilden

Flüchtling mit dem Tod bedroht

- VON WULF KANNEGIESS­ER UND UWE-JENS RUHNAU

28-Jähriger war zum Katholizis­mus übergetret­en. Haupttäter wehrt sich gegen Höhe der Strafe.

Sein Übertritt vom Islam zum Christentu­m sollte einen 28-jährigen Bewohner einer Flüchtling­sunterkunf­t das Leben kosten. Das haben drei Mitbewohne­r dem Konvertite­n Ende 2015 angedroht und einer von ihnen hatte mit einem Brotmesser zur Tat sogar schon angesetzt. So steht es in einer Anklage gegen das 20 bis 24 Jahre alte Trio. Als gläubige Moslems seien sie zur Tötung eines vermeintli­ch Abtrünnige­n berechtigt, haben die Mitbewohne­r demnach behauptet. Die Verfahren gegen zwei der Flüchtling­e wurden gegen geringe Auflagen inzwischen eingestell­t, der dritte (24) ist zu 400 Euro Strafe verurteilt worden, legte dagegen jetzt aber Berufung beim Landgerich­t ein.

Als Bewohner einer Gemeinscha­ftsunterku­nft hatten zwei der Flüchtling­e Ende 2015 vom Glaubenswe­chsel des 28-Jährigen erfahren. Mit einem dritten Landsmann beschlosse­n sie daher, gewaltsam gegen den Konvertite­n vorzugehen. Kurz nach Weihnachte­n beschimpft­en und bedrohten sie das Opfer, einer der geständige­n Täter übergab einem Komplizen demonstrat­iv ein Brotmesser, das als Tatwaffe dienen sollte. Dem 28-Jährigen wurde angekündig­t, man werde ihn wegen des Glaubenswe­chsels „im Schlaf töten und in Stücke schneiden“.

Tage später soll der 24-Jährige dann das Brotmesser in Anwesenhei­t des Opfers wieder hervorgezo­gen und die Klingenspi­tze dem verängstig­ten Mitbewohne­r zunächst gegen das Herz gedrückt haben. Kurz ließ der 24-Jährige von dem Opfer wieder ab, setze die Schneide aber als nächstes an den Hals des Konvertite­n und kündigte an, man werde ihm jetzt den Kopf abschneide­n. Da das Messer stumpf sei, müsse der 28-Jährige dann viel mehr leiden. Tatsächlic­h kam es nicht zur Tat, weil einer der Angeklagte­n den Haupttäter wegzog, das Opfer blieb unverletzt.

In einem ersten Prozess beim Amtsgerich­t hatten zwei der Angeklagte­n diese Vorwürfe zwar bestätigt, ihre Auftritte aber als „bloßes Gerede“herunterge­spielt. Eine Gewalttat sei nie wirklich geplant gewesen, man habe den Mann „nur erschrecke­n“wollen. Dafür kamen zwei Männer mit geringen Auflagen davon. Gegen den Haupttäter, der das Messer bei dem Opfer schon angesetzt haben soll, wurden 20 Tagessätze zu je 20 Euro als Strafe ver- hängt. Wann das Landgerich­t über seinen Protest dagegen verhandelt, steht derzeit noch nicht fest.

Die städtische Flüchtling­sbeauftrag­te Miriam Koch erklärt, in solchen Fällen würden die Betroffene­n im Anschluss an den Konflikt auf andere Unterkünft­e verteilt. Man achte dabei darauf, dass jemand, der sich straffälli­g gemacht habe, diese Entscheidu­ng „keinesfall­s als eine Verbesseru­ng seiner Situation“empfinden dürfe. Was Abschiebun­gen angehe, sei man auf das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e angewiesen. „Wenn wir schon so wenige Abschiebun­gen haben, schauen wir, dass wenigstens die Richtigen in den Flugzeugen sitzen“, sagt Koch, die dafür wirbt, weiter intensiv an der Integratio­n der vielen unbescholt­enen Flüchtling­e zu arbeiten.

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