VHS-Buchhalterin unterschlug 700.000 Euro
DÜSSELDORF (wuk) An fünf Verhandlungstagen will das Landgericht Düsseldorf ab heute einen ungeheuerlichen Finanzskandal beim Landesverband der Volkshochschulen aufklären. Angeklagt ist eine 51jährige Ex-VHS-Buchhalterin, die an ihrer Arbeitsstelle offenbar jahrelang nach Belieben unkontrolliert schalten und walten, dabei in mindestens 435 Fällen der Untreue mehr als 700.000 Euro von VHSKonten beiseiteschaffen konnte. Das ist laut Ermittlungsstand aber nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt neun Jahre lang soll die Frau mit Buchungstricks unbemerkt so- gar mehr als 1,4 Millionen Euro abgezweigt haben. Als der Aderlass auffiel, wurde sie fristlos entlassen. Mit angeklagt ist jetzt ihr Mann (47). Er soll schon ab 2004 bei Buchungstricks tatkräftig geholfen haben.
Die Angeklagte hatte 1999 ihren Job beim NRW-Landesverband angetreten, war laut Anklage dann aber auch wegen eines privat in Dortmund geführten Nagel- und Kosmetikstudios in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – und soll sich danach an den Geldern ihres Arbeitgebers fleißig bedient haben. Nicht mal eine 2009 bei der Buchhalterin angekündigte Gehaltspfän- dung ließ ihre Vorgesetzten aufhorchen oder gar an ihrer Zuverlässigkeit zweifeln. Dass sie ohne viel Aufwand auch Fördergelder des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf eigene Konten umgeleitet hat, wurde erst viel zu spät entdeckt – als unabhängige Wirtschaftsprüfer eingeschaltet wurden. Bis dahin hatte ein anderer Wirtschaftsprüfer die Machenschaften der Angeklagten nicht nur blindlings durchgewinkt, sondern ihr und dem VHS-Verband sogar eine „ordnungsgemäße Buchhaltung“bescheinigt. Die unabhängigen Kontrolleure kamen dann aber zum Ergebnis, dass hier ein massives Führungs- und Kontrollversagen sowie grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Verbandsspitze die ungehinderten Zugriffe der 51-Jährigen erst ermöglicht hätten. Denn die Prüfer stellten fest, dass es im VHS-Verband offenbar fast ein Jahrzehnt lang keinerlei Kontrollen der Buchhalterin gab. Erst bei einer Sonderprüfung Ende 2013 fiel auf, dass die Frau jährlich bis zu 220.000 Euro für sich umgebucht hatte. Da sie alleinigen Zugriff auf die VHS-Konten besaß und von der Verbandsspitze nie kontrolliert worden sei, ist es ihr laut Anklage gelungen, rund 1,4 Millionen Euro „zweckentfremdet“einzusetzen – nämlich für eigene Bedürfnisse. Angeklagt ist jetzt aber nur die Hälfte der Schadenssumme und der Untreue-Taten, weil alle Buchungen der Frau vor September 2009 bereits verjährt sind. Beim Arbeitsgericht hat sie 2014 per Vergleich sogar nur eine Rückzahlung von 150.000 Euro an den Landesverband zugesagt. Das war möglich, weil die Verjährung im Arbeitsrecht lediglich drei Jahre beträgt. Als Folge des Finanzskandals mussten der Verbandsdirektor und auch der VerwaltungsChef inzwischen ihre Posten räumen.